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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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05.06.2008, 21:18 Uhr

LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Hallo,

eine innerörtliche Straße hat links Wohngebiet und rechts Mischgebiet. Rechts ist eine (leicht aufgepflasterte) PArkbucht, die ca. 60m lang ist und ca. 8 eingezeichnete Parkplätze (hintereinander) hat. DIe Parkbucht ist ca. 2m breit, also gerade breit genug für einen PKW.
Dort parkt nun regelmäßig über Nacht oder Wochenende ein 7,5t LKW, der in der Länge zwei Parkplätze beansprucht und so breit ist, dass die linken Räder immer auf der Fahrbahn stehen.
Frage: darf der zwischen Wohn- und Mischgebiet überhaupt parken? Wenn ja, darf er in der Parkbucht parken, für die er zu groß ist?
Gruß,
Dummy

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06.06.2008, 00:43 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

In reinen Wohngebieten darf er nicht parken!
Da wo Parkplätze eingezeichnet sind darf man innerhalb der Markeirungen parken!

Also: Nein!

P.S.: Mischgebiet ist Wohngebiet

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26.06.2008, 22:03 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Aber darf er mit zwei Rädern auf der Straße stehen, wenn er zu breit ist für die Parkbucht? Ist das nicht eine implizite Breitenbegrenzung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.06.2008, 00:15 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

ja, solange eine durchfahrtsbreite von 3 m verbleibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

1 Stunde

10 Stunden

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern