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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dummy5
05.06.2008, 21:18 Uhr

LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Hallo,

eine innerörtliche Straße hat links Wohngebiet und rechts Mischgebiet. Rechts ist eine (leicht aufgepflasterte) PArkbucht, die ca. 60m lang ist und ca. 8 eingezeichnete Parkplätze (hintereinander) hat. DIe Parkbucht ist ca. 2m breit, also gerade breit genug für einen PKW.
Dort parkt nun regelmäßig über Nacht oder Wochenende ein 7,5t LKW, der in der Länge zwei Parkplätze beansprucht und so breit ist, dass die linken Räder immer auf der Fahrbahn stehen.
Frage: darf der zwischen Wohn- und Mischgebiet überhaupt parken? Wenn ja, darf er in der Parkbucht parken, für die er zu groß ist?
Gruß,
Dummy

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06.06.2008, 00:43 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

In reinen Wohngebieten darf er nicht parken!
Da wo Parkplätze eingezeichnet sind darf man innerhalb der Markeirungen parken!

Also: Nein!

P.S.: Mischgebiet ist Wohngebiet

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26.06.2008, 22:03 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

Aber darf er mit zwei Rädern auf der Straße stehen, wenn er zu breit ist für die Parkbucht? Ist das nicht eine implizite Breitenbegrenzung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.06.2008, 00:15 Uhr

zu: LKW parkt in (zu kleiner) Parkbucht in Wohngebiet

ja, solange eine durchfahrtsbreite von 3 m verbleibt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?

Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege

Entgegenkommende Kraftfahrzeuge

Entgegenkommende Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind