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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern leandre
10.06.2008, 19:38 Uhr

Halteverbot?

es geht um die straße, in der ich während der arbeit manchmal parke, wenn ich nix anderes finde.. eigentlich steht dort ein parkverbotsschild, welches später durch ein halteverbotsschild abgelöst wird. seit gestern ist nicht nur der eine diagonale strich zu finden, sondern das schild ist mit ein zweiten gegendiagonalen strich überklebt. sieht auf den ersten blick aus wie halteverbot, ist aber ein orangefarbener aufkleber, der über das gesamte schild geht..

wie soll ich mich verhalten? ist das ein "durchgestrichenes" parkverbot???

DANKE für schnelle antworten!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.06.2008, 21:45 Uhr

zu: Halteverbot?

»eigentlich steht dort ein parkverbotsschild«

Das halte ich für unwahrscheinlich. Immerhin gibt es dieses Zeichen in der StVO schon seit 1971 nicht mehr.
Irgendjemandem vom Strassenbauamt müsste das eigentlich in den vergangenen 37 Jahren aufgefallen sein.

Wenn es jetzt mit Klebeband durchgestrichen wurde, dann vermute ich mal: Es geschah deshalb, weil die Schrauben völlig verrostet sein dürften und die Abschraubeaktion nicht zum Erfolg führte.

Du kannst ja schon mal spekulieren, wann das Relikt aus grauer Vorzeit gesprengt werden wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
11.06.2008, 12:11 Uhr

zu: Haltverbot?

Um es mit der korrekten Fachtherminologie zu sagen: Das im Volksmund Parkverbot genannte Zeichen 286 heißt richtig "eingeschränktes Haltverbot" â EURO“ und zwar ohne e zwischen "Halt" und "verbot".

Die korrekte Bezeichnung mag nicht so wichtig sein, wichtig wird vielmehr sein, dass es irgendwann Geld kosten wird. Ist ein halt ein Rechenbeispiel, jahrelang Parkuhr oder hin und wieder erwischen lassen ;-)

Aimee

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung

- eine scharfe Rechtskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren