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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern heino2008
31.08.2008, 12:03 Uhr

Parken auf dem Fußgängerweg

Hallo bin neu im Forum

Frage:
Wohne in einer Sackgasse , wo mehrere Häuser mit Garten und Zaum stehen.
Gepflasterte Straße und ein gepflasterter Fußgängerweg mit roten Steinen.

Fußgängerweg wurde aber nicht als Fußgängerweg gekennzeichnet, nur durch die Pflastersteine (Rot).

Das Problem, dort parken jetzt immer Fahrzeuge, und so dicht am Zaun das man als Fußgänger auf die Straße ausweichen muss.

Ist das so rechtens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2008, 12:47 Uhr

zu: Parken auf dem Fußgängerweg

wenn kein schild "fußgänger" vorhanden ist, ist es rechtmässig (auch wenn der bauträger es sich anders gedacht hat).

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
31.08.2008, 16:29 Uhr

zu: Parken auf dem Fußgängerweg

Ich sehe das anders als Carhol. Wenn der Gehweg als solcher deutlich erkennbar ist, muss das entsprechende VZ nicht aufgestellt werden.
Dennoch ist das Parken darauf dann verboten, da grundsätzlich auf der Fahrbahn zu parken ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2008, 19:06 Uhr

zu: Parken auf dem Fußgängerweg

@durban

eine einfache farbliche markierung kann vieles bedeuten, woher soll man wissen was sie bedeuten soll ?
es gibt auch farblich markierte parkflächen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.09.2008, 11:33 Uhr

zu: Parken auf dem Fußgängerweg

ich war davon ausgegangen, dass der rot gepflasterte Teil baulich von der Fahrbahn abgetrennt ist. In diesem Fall wäre das deutlich ein Gehweg.
Sollte dort aber eben keine solche Trennung sein, wäre das wieder fraglich, zugegeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

An der Sichtlinie

In Höhe der Ampel

An der Haltlinie

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Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann