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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
ullib
28.02.2009, 13:19 Uhr
Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Schaut euch mal das folgende Bild an:
http://www.w4w.net/homes/ulbe/tour/VorrangVorfahrt
.JPG
Ich bin das rote Fahrzeug. Ich habe ein Vorfahrt-achten-Schild.
Das grüne Fahrzeug kommt von der vorfahrtsberechtigten Straße.
Das blaue Fahrzeug ist gerade im Begriff abzubiegen bzw. hat seinen Abbiegevorgang gerade beendet.
Bei dem grünen bin ich mir ganz sicher, dass ich diesem Vorrang gewähren muss.
Wäre die Kreuzung eine ganz schlichte und einfache, hätte ich normalerweise Vorrang vor dem blauen Fahrzeug, weil ich den kürzeren Weg habe.
Nun ist diese Kreuzung ja besonders "gebaut".
Habe ich trotzdem noch Vorrang vor dem blauen Fahrzeug oder, weil das blaue Fahrzeug ja ein Stück auf der vorfahrtsberechtigten Straße fährt, muss ich diesem Vorfahrt gewähren?
Belehrt mich! ;-))))
Gerry3107
28.02.2009, 16:24 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Eindeutig - Du mußt warten !
Georg_g
28.02.2009, 17:04 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
»... Vorrang vor dem blauen Fahrzeug, weil ich den kürzeren Weg habe.«
Ich kenne keine Vorfahrtsregelung, bei der es auf den kürzeren Weg ankommt. Du hast doch ein Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren", also musst du die Vorfahrt gewähren. Vermutlich steht aus der anderen Richtung vor deiner Einmündung noch ein Zeichen "Vorfahrt" für den Blauen und den Grünen. Dann ist die Sache doch eindeutig durch Verkehrszeichen geregelt, selbst wenn man davon ausgehen würde, dass der Blaue an dieser Stelle immer noch Linksabbieger ist.
ullib
28.02.2009, 17:45 Uhr
Kürzerer Weg
Danke für die beiden Antworten, manchmal verstehe ich hinterher selber nicht, wie mir das unklar sein konnte.
Ich habe ein zweites Bildchen eingestellt, wo die StVo vermutlich einen Paragraphen bereit hält, ich mir aber nicht diesen, sondern die Regel mit der Erklärung "kürzerer Weg" gemerkt habe. In dieser Situation (eine einfache rechts vor links-Kreuzung ohne zusätzlich verkehrsregelnde Zeichen) darf ich vor dem blauen fahren (ich bin immer noch "rot" ;-)) )
http://www.w4w.net/homes/ulbe/tour/ReVorLi.JPG
"Blau" braucht zum Abbiegen viel länger als "Rot" und da es im Verkehr (nach dem Schutz und der Sicherheit) auf die bestmögliche Fließgeschwindigkeit des Verkehrs ankommt, ist das meine Erklärung für die Regelung. Zimmere ich mir da was zurecht?
Georg_g
28.02.2009, 17:55 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
»Zimmere ich mir da was zurecht?«
Ja, in der Tat. Blau ist aus einem ganz einfachen Grund wartepflichtig: Er ist Linksabbieger. Als Linksabbieger hat er entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen, auch solche, die ihrerseits rechts abbiegen.
In der StVO kannst du das in § 9 Abs. 3 und Abs. 4 nachlesen.
Wackeldackel
28.02.2009, 18:10 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
@Ullib;
Am besten, Du vergisst den Mist mit dem kürzeren Weg und der Fließgeschwindigkeit ganz schnell!
Nach Deiner Logik hätte also auch der schnellere Autofahrer oder z.B. ein rasender Motorradfahrer ja schon mal Vorfahrt, weil diese wegen der "Fließgeschwindigkeit" die Kreuzung schneller als der Andere wieder geräumt hätten.
Und das kann es ja wohl nihct sein!
Wackeldackel
diezge
01.03.2009, 09:32 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Da gilt ganz normal rechts vor links! ROT biegt rechts ab und darf vor BLAU fahren, der ja links abbiegt.
Im ersten Fall hebelt ein Verkehrsschild die Rechts-vor-Links - Regelung aus.
Im Grunde gilt folgende Reihenfolge:
- Polizei, die den Verkehr regelt
- Ampelanlage
- Verkehrsschilder
- Rechts-vor-Links
Jeder Punkt hebelt die darunter stehenden Punkte aus, das heißt, wenn die Ampel grün zeigt, gilt das Vorfahrt-gewähren-Schild nicht und wenn die Polizei Dich bei rot über die Kreuzung winkt, musst Du fahren.
Gruß,
diezge
ullib
01.03.2009, 11:42 Uhr
Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Ich sage mal, warum es mir eingeleuchtet hat, was Gerry und Georg gesagt haben (in der Hoffnung, dass ich mir nicht wieder etwas zurechtschustere ;-)) ):
1. Das Vorfahrt-achten-Schild (das sich nicht darum kümmert, wer von woher wie und warum auf der vorfahrtsberechtigten Straße fährt) habe ich zu beachten. Punkt - ich kann nicht mit Verkehrszeichen diskutieren ;-).
2. Der blaue müsste ansonsten beim Abbiegen zweimal hintereinander darauf achten, was ihm "querkommt" (1. Gegenverkehr und 2. dann meine Abbiegespur). Ich glaube nicht, dass man von einem Verkehrsteilnehmer etwas verlangt, das über den gesunden Menschenverstand geht.
3. Wäre das Stück zwischen Kreuzung und "meinem" Abbieger länger, würde man überhaupt nicht mehr fragen, dann wäre der Fall glasklarer ;-). Ich schätze mal, das ist der Grund, warum ich ins Schleudern geraden bin - ich habe es in Gedanken als Teil der Kreuzung aufgefasst und normales Rechtsabbiegen darauf übertragen. Das geht natürlich nicht.
Drummer
02.03.2009, 10:29 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
So´n bischen Angst habe ich in diesem Thread schon! :-)
Dieses Bild
http://www.w4w.net/homes/ulbe/tour/ReVorLi.JPG
bzw. diese Situation hat rein garnichts mit der Grundregel "Rechts vor Links" zu tun!
Denn für keines der beiden Fahrzeuge kommt jemand von rechts!
Hierbei handelt es sich eindeutig und ausschließlich um die Vorrangregel in Bezug auf Linksabbieger.
Folgenden Merksatz bitte auswendig lernen :-)
Vorrang hat immer und gleich wer,
wenn ich Linksabbieger bin,
der Gegenverkehr!
ullib
02.03.2009, 12:28 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Mach dir nicht ins Hemd ;-)
ich wollte mit der Rechts-vor-links-Kreuzung lediglich ausdrücken, dass es keine Regelung durch Verkehrszeichen, Ampeln, Polizisten gibt, sondern dass es sich um eine schlichte Kreuzung handelt (nicht wie beim ersten Bild, wo es Ampeln, Vorfahrt achten, Haltebalken, dick- und dünngestrichelte Linien gibt). Eben ohne besondere Bedingungen, Umstände.
Wenn man hier jedes Wort auf die Goldwaage legt, könnte man sich hier totschreiben, um alles richtig zu stellen. Bei Wackeldackel hätte ich beinahe damit angefangen, konnte mich gerade noch bremsen ... bei dir habe ich gerade nachgegeben, wie du merkst ...
Wenn ich jetzt deinen Merksatz auf die Goldwaage lege ;-) dann: Wie ist es bei einer Linksabbiegepfeilampel?
Autsch, nicht hauen!
diezge
02.03.2009, 16:33 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
@Drummer,
in Deinem verlinkten Bild ist ROT Rechtsabbieger und BLAU Linksabbieger. Somit kann die Rechts-vor-Links-Regel im übertragenen Sinn angewendet werden, da ROT als Rechtsabbieger zuerst fahren darf.
Gruß,
diezge
asdf555
02.03.2009, 17:49 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Da kann keine Vorfahrt-Regel angewendet werden, weil es sich nicht um einen Vorfahrtfall handelt.
(Bei der Vorfahrt ist wichtig, woher ein Fzg. kommt, nicht wohin es fährt.)
Es gilt die Vorrang-Regelung beim Abbiegen:
Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
asdf555
02.03.2009, 18:25 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Das kann natürlich durch VZ anders geregelt werden. Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
Drummer
03.03.2009, 11:49 Uhr
zu: Vorrang bzw. Vorfahrt an Kreuzung?
Nach Deiner Aussage diezge, kann ich mir dann auch gut erklären, warum die Rechtsabbieger meistens eher grün bekommen als die Linksabbieger!
Weil jetzt kann ich alle Paragraphen der Straßenverkehrsordnung in einen Topf packen und alles in Bezug zueinander stellen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken
Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen
Sie müssen äußerst rechts fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?
Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten
Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln
Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-003 / 3 Fehlerpunkte
Wovor kann gelbes Blinklicht auf einem Fahrzeug warnen?
Vor einem langsam fahrenden Großraumtransport
Vor einem Fahrzeug mit ungewöhnlicher Breite
Vor Gefahren an einer Arbeits- oder Unfallstelle
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