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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern red-m
22.08.2009, 11:14 Uhr

Fahrstreifen

Hallo,

ich würde gern wissen, wie ein Fahrstreifen genau definiert ist, also besser gesagt, ob eine Leitlinie dazwischen unbedingt erforderlich ist.
In § 7 (1) StVO steht "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein
mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Das bedeutet für mich, ist die Straße breit genug für zwei Fahrstreifen in eine Richtung, so dürften diese auch als solche verwendet werden, oder täusche ich mich da?

Hintergrund: Es gibt zahlreiche Kreuzungen bei denen Fahrstreifen erst kurz vorher mit Leitlinien und Richtungspfeilen markiert sind, obwohl die Straße schon deutlich früher breit genug für mehrere Fahrsteifen ist. Darf ich mich erst mit Beginn der Markierung in den gewünschten Fahrstreifen einordnen (wegen Rechtsfahrgebot)?


Viele Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.08.2009, 14:07 Uhr

zu: Fahrstreifen

Die Legaldefinition des Fahrstreifens hast du ja schon genannt ("der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt"). Passen also zwei mehrspurige Fahrzeuge mit ausreichendem Seitenabstand nebeneinander, dann liegen auch ohne Markierungen (Leitlinie) zwei Fahrstreifen vor.

Die freie Fahrstreifenwahl (also beispielsweise das anlassunabhängige Linksfahren) und das grundsätzlich erlaubte Rechtsüberholen gilt aber nur bei zwei markierten Fahrstreifen, also wenn Leitlinien oder eine Fahrstreifenbegrenzung vorhanden ist.

Du darfst aber auch ohne markierte Fahrstreifen schon links fahren, wenn
a) die Verkehrsdichte das rechtfertigt
b) im Bereich von Ampeln (auch dann, wenn es die Verkehrsdichte nicht rechtfertigt).

Wenn also beispielsweise Kolonnenbildung besteht, dann darfst du schon vor Beginn der Leitlinien den linken (nicht markierten) Fahrstreifen benutzen und dort auch überholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

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