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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
29.08.2010, 20:48 Uhr

Feinstaubplakette

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Mein Auto hat Euro 5 und eine grüne Plakette. Da ich nicht in einer Umweltzone wohne und meine Windschutzscheibe nur sehr ungern beklebe, führe ich die Feinstaubplakette im Handschuhfach bei den Fahrzeugpapieren mit.

Jetzt meine Frage:
Wenn ich jetzt mal in eine Umweltzone komme, muss ich die Plakette dann auf die Windschutzscheibe kleben oder reicht es, wenn ich sie rechts vorne aufs Armaturenbrett lege?

Danke.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2010, 13:39 Uhr

zu: Feinstaubplakette

§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV:

"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

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