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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 Peg
19.06.2011, 15:28 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Im Zuge der Emanzipation darfst du selbstverständlich Röckchen tragen.
Und natürlich darfst du mit einem Kind an der Hand ankommen ODER abfahren.
So lange wird keiner für dich auf Lauer liegen um diesen Umstand zu beobachten.
Steht doch nichts davon da, dass du mit Kind ankommen UND abfahren musst.
Wer weiß, von wem du ein Kind übernommen, bzw an wen du es übergeben hast.
Das Schild ist mE nichts anderes als eine Nettigkeit der Geschäftsleute. den Elternteilen gegenüber.
Wenn man mal einem 3jährigen und einem Säugling allein zum Einkaufen war, weiß man diesen Service zu schätzen.
Das ist für mich moralisch(!) der Grund, diese Parkplätze frei zu lassen. ;o)
 trexer
19.06.2011, 16:58 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Parken darfst du da... Ich rate aber davon ab. Moralisch und wegen Parkremplern...
 Hinniwilli
20.06.2011, 11:18 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Wenn der Eigentümer diese Plätze als Frauenparkplätze reserviert hat, dann liegt m.E. eine Besitzstandsstörung vor und er kann das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen lassen.
 Peg
20.06.2011, 16:01 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Ich interpretiere dieses Schild nicht als Hinweis auf einen Frauenparkplatz, sondern als Parkplatz für Fahrer in Begleitung mit Kindern, in einem Alter, in denen sie besondere Aufsichtspflicht brauchen (war das nicht 7 Jahre?).
Ich käme ja auch nicht auf die Idee, dass auf einem so
http://bernd.sluka.de/Radfahren/240.gif gekennzeichetem Weg nur Frauen mit Kindern laufen und nur Herrenfahrräder gefahren werden dürfen. ;o)
 Major König
21.06.2011, 17:37 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Es ist erstmal nicht verboten dort zu parken aber der Grundstücksbesitzer kann Dich des Grundstückes verweisen.
Bei unserem Lidl heißt es übrigens Eltern-Kind-Parkplatz und wenn ich mit meiner kleinen 3-Jährigen Tochter einkaufen fahre parke ich da auch, wenn ich ohne Kind dort bin, suche ich mir einen anderen Parkplatz, die paar Meter laufen bringen ja keinen um, hoffe ich. ;-)
 Major König
21.06.2011, 22:28 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Sofern der Grundstücksbesitzer nicht sagt das auf seinem Grundstück die Regeln der STVO gelten, darf er diese Schilder aufstellen und eine irreführung, kann ich dabei nicht erkennen, denn es ist eigentlich klar erkenntlich was mit einem Mutter-Kind-Parkplatz gemeint ist.
 diezge
28.06.2011, 22:44 Uhr
zu: Frauenparkplatz
Hallo,
Du kannst abgeschleppt werden, da der Parkplatzbetreiber auf seinem Parkplatz die Regeln bestimmt (jedes Parkhaus hat eine Parkordnung, die irgendwo ausgehängt ist). Kostenpflichtig kannst Du allerdings nicht abgeschleppt werden. Die muss schön der Parkplatzbesitzer übernehmen. Außer, Du stehst auf einem Behindertenparkplatz oder Du blockierst ein Rettungsfahrzeug usw.
Grund: Für das Abschleppen muss es einen dringenden Grund geben.
Beispiel: Tiefgaragenauffahrt eines Mehrfamilienhauses wurde zugeparkt. Ein Anwohner ließ den PKW abschleppen, um selbst aus der Tiefgarage fahren zu können. Er klagte dann die Abschleppkosten beim Falschparker ein, dieser jedoch verweigerte die Zahlung. Die Sache kam vor Gericht, mit dem Ergebnis, dass das Abschleppen eine unverhältnismäßige Maßnahme gewesen sei. Der Anwohner hätte auch ein Taxi rufen können und diese Kosten wären im per Gericht auch zugestanden.
Gruß,
diezge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?
Langsamer fahren und bremsbereit sein
Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern
Nur kräftig hupen und weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte
Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?
Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen
Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden
Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?
Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich
Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden
Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn
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