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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte
Wer hält falsch?
Der gelbe Pkw
Beide Pkw
Der rote Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte
Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?
Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren
Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen
Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-102 / 3 Fehlerpunkte
Was sind vermeidbare Behinderungen im fließenden Verkehr?
Langsam fahren ohne triftigen Grund
Liegenbleiben wegen Kraftstoffmangels
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