
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte
Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?
Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen
Auf liegen gebliebene Fahrzeuge
Auf einen Stau
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?
Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege
Entgegenkommende Radfahrer
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn
Mit Baumaterial auf der Fahrbahn
Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|