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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße
Auf eine Sackgasse
Auf eine Unterführung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte
Wie haben Sie sich zu verhalten?

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen
Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen
Beide Radfahrer durchfahren lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Zügig weiterfahren
Warnblinklicht einschalten
Geschwindigkeit sofort verringern
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