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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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26.10.2016, 10:49 Uhr

Fahrerflucht bei Katze angefahren

Hallo liebe Community,

ich habe Anfang der Woche die Katze meine Nachbarn angefahren (aus versehen und mit Schritttempo).
Hab auch gleich geguckt ob was passiert ist und die Katze war schon fast wieder im Garten als ich ausgestiegen war. Es schien also alles gut zu sein mit ihr.

Jetzt 2 Tage später kommt mein Nachbar und meint seine Katze hätte Probleme beim laufen und springen und das das von dem Unfall her kommt.
Ich hatte ihm gesagt was passiert war, da wir eigentlich ein gutes Verhältnis hatten und er hat mir gesagt solange es der Katze gut geht -> Schwamm drüber!

Er wirft mir jetzt Unfall mit Fahrerflucht vor und fordert von mir die Zahlung des Arztbesuches der Katze, sonst würde er mich Anzeigen.

Also hab ich mal ein bisschen recherchiert und auf http://www.fahrerflucht.org/wildunfall/ steht, dass ich einen "Wildunfall" (wenn es dem Tier gut geht) weder melden muss noch, dass Fahrerflucht gilt.
Und bei Katzen liegt die Schuld wohl beim Halter.
Also eigentlich könnte er Probleme kriegen, falls mein Auto beschädigt ist oder?
(Quelle: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/)

Was sagt ihr dazu?

Gruß, maria.

..zum Seitenbeginn

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Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

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Wo ist das Halten verboten?

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

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