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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dieter1952
14.02.2017, 12:20 Uhr

Fahrradweg ohne Hinweisschild

Vor einigen Tagen habe ich ein sehr unangenehmes Erlebnis gehabt. Ich war auf einem Gehweg in Itzehoe und habe einen schweren Korb getragen. Als ich diesen auf die andere Hand wechseln wollte und ihn dazu kurz auf dem Gehweg abstellen musste, näherte sich ein Radfahrer sehr aggressiv und â EUROžjagteâ EUROœ mich beiseite. Es hätte dabei auch leicht zu einem Unfall kommen können, denn er bremste nicht ab, sondern pochte auf sein (vermeintliches) Recht. Da in diesem Bereich auch anhand der Pflasterung nur undeutlich zu erkennen ist, ob es eine eigene Fahrradspur für Radfahrer gibt, habe ich an der Ecke zur Gasstraße ein Schild gesucht, um herauszufinden, ob eine â EUROžSpurâ EUROœ von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden soll oder ob es getrennte Spuren gibt.

Dort war gar kein Schild zu sehen, so dass ich es als sehr unklar empfinde, ob ich mich dort auf einem Gehweg oder auf einem kombinierten Fahrradweg/Gehweg befinde.

Die Stadt Itzehoe teilte mir mit, dass es dort 2 verschiedene Beläge gäbe (die aber nur undeutlich zu erkennen sind) und dass dort Radfahrer fahren dürfen. Mir ist das zu unklar. Würde gerne wissen, ob ich da falsch liege.

Gruß Dieter

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
03.03.2017, 15:50 Uhr

zu: Fahrradweg ohne Hinweisschild

Wenn die beiden Bereiche klar voneinander abgegrenz sind, dann is die Lage eigentlich klar. Nur komisch, dass da kein Schild is

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange können Haschisch und seine Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

Auch noch nach Wochen

Höchstens 24 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit