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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G_F
23.02.2005, 23:59 Uhr

Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Hallo Leute,

bin heute von der Polizei angehalten worden, weil ich "angeblich" telefoniert haben sollte....
Natürlich habe ich dies abgestritten und werde einspruch einlegen.
habe zudem schon eine verlängerte Probezeit.
Meine Fragen lauten:

1. Würde der Einspruch was bezwecken?

2. Zählt dieser angebliche Verstoss zum B-
Katalog?

3. Bekomm ich eine Sperre bei einem weiterem
Verstoss oder kann ich mir noch einen B-
Verstoss erlauben?

DANKE IM VORAUS... hab null ahnung was gesehen wir bräuchte mal Ratschläge...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
24.02.2005, 00:03 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Wenn du wirklich telefoniert hast, dann bringt der Einspruch auch nichts, wenn du tatsächlich unschuldig bist, dann vielleicht...

Und Handy-am-Steuer ist nur ein B-Verstoß, d.h. erst beim nächsten B- oder A-Verstoß kommst du in die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen (Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, keine Pflicht)

Erst danach beim nächsten A-Verstoß (oder 2xB) wird die FE entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern G_F
24.02.2005, 00:42 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

danke für die super schnelle antwort:-)))) klasse Forum!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
24.02.2005, 10:46 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Telefonieren ist auch gar nicht zwingend erforderlich. Es reicht ja auch schon, wenn man das Handy in die Hand nimmt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fidel
25.02.2005, 10:47 Uhr

zu: Handy am Steuer während der verlängerten Probezeit

Ja da wäre ich sehr vorsichtig das kann was nach sich ziehen! Hast du nun telefoniert oder nicht? Ich würde auf jeden Fall gegen angehen wenn du nichts gemacht hast. eigentlich müsste bei dir in nächster Zeit ein Brief ins Haus flattern wo dich die Grünen Männer fragen ob du es zugibts einen verstoß zu machen oder nicht. So wars bei mir gestern( bin auch Probezeit). Ich muss heute erstmal mit mein Onkel (Rechtsanwalt) telefoniere was ich tun soll.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- vorausschauend fahren

- mit Fehlverhalten anderer rechnen