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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pechmariee
26.02.2005, 23:43 Uhr

Fahrerflucht-Verdacht, was jetzt?

Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin 7 J. am Steuer und das war mein erster Unfall. Ich habe ein geparktes Auto beschädigt. Dann habe ich fast halbe Stunde gewartet, dann einen Zettel mit meinem Namen, Adresse und TelNr hinter dem Scheibenwischer gelassen und bin weggefahren.
Da es sehr stark geregnet hat, habe ich diesen Zettel in eine durchsichtige Tüte gepackt, damit es lesbar bleibt, was auch beweisst, dass ich keine Absicht hatte, mich zu verstecken. Ich habe auch geschrieben, daß ich den Schaden selbstverständlich ersetzen werde. Ich dachte, der Fahrer meldet sich bei mir und dann entscheiden wir zusammen, was zu tun ist, deshalb habe ich nicht die Polizei angerufen. Der Fahrer hat aber sofort die Polizei angerufen, nachdem er meinen Zettel entdeckt hat. Jetzt kommt ein Brief von der Polizei und es heisst: da ich den Unfall nicht selbst bei der Polizei gemeldet habe, habe ich den Fahrerflucht begangen.. Ich bin platt..
Das heißt doch, egal, ob ich den Zettel lasse oder nicht, ist es trotzdem Fahrerflucht, mit dem Unterschied, dass man mich ohne Zettel schwerer finden kann. Ist das gerecht? Oder gibt es "mildernde Umstände"? Ich ahbe gelesen, es drohen von 4 bis 7 Punkte. Kann ich wirklich 4 bis 7 Punkte in Flensburg für meine Ehrlichkeit kriegen?
Danke im Voraus für eure HIlfe
Katja

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
27.02.2005, 01:34 Uhr

Das war Fahrerflucht

Frage: Was wäre wenn irgendein Witzbold den Zettel geklaut hätte? Dann wäre der Geschädigte auf den Kosten sitzengeblieben da er dich nicht mehr hätte finden können. Deshalb gilt: Man muss mindestens 1/2 Stunde warten und wenn sich der Geschädigte in der Zeit nicht meldet, unverzüglich die Polizei über den Unfall informieren.

Es reicht weder aus einen Zettel zu hinterlassen noch einem unbeteiligten Dritten (z. B. Nachbarn) zu informieren.

Außerdem soll damit verhindert werden, dass es nachträglich über die Unfallfolgen zum Streit kommt.

Hypothetisch gesehen könntest du ja schnell zu einem Bekannten fahren um die Unfallfolgen an deinem Fahrzeug mehr oder weniger beseitigen zu lassen. Anschließend tauchst du wieder auf und gibst deine Unfallbeteiligung zu. Gleichzeitig behauptest du aber, dass nicht der gesamte Schaden von dir stammen kann, da an deinem Auto kaum Schäden zu sehen sind. Nur mal so als Beispiel.

Gleichzeitig dient die Selbstanzeige aber auch als Schutz für dich, da die Polizisten sich normalerweise den Schaden an den beteiligten Fahrzeugen ansehen und der Andere dich anschließend nicht durch eine überteuerte Reparatur über den Tisch ziehen kann.

Außerdem soll dem Geschädigten nicht zugemutet werden, dass er auch noch dem Unfallversacher mehr oder weniger hinterher laufen muss, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Aus all den von mir genannten Gründen ist der Bestand der Fahrerflucht eindeutig und eng formuliert und ist gleichzeitig einer der wenigen Straftatbestände im Straßenverkehresrecht, ansonsten kann man fast nur Ordnungswidrigkeiten begehen.

Die Strafe kannst nur noch etwas abmildern wenn du zu deiner Tat stehst und dafür sorgst, dass der Geschädigte ohne Probleme seinen Schaden ersetzt bekommt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pechmariee
27.02.2005, 10:47 Uhr

zu: Fahrerflucht-Verdacht, was jetzt?

Alles klar..
Mich hat Folgendes irritiert. Als mein Mann vor ein paar Jahren einen Unfall hatte (auf sein Auto ist LKW aufgefahren): hat der andere Fahrer seine Schuld zugegeben, es gab keine menschliche Opfer, trotzdem hat mein Mann Polizei angerufen. Sicher ist sicher. Als der Polizist kam, meinte er (der Polizist):"Warum rufen Sie die POlizei? Ist doch alles klar. Was soll ich hier noch klären. Rufen Sie seine Versicherung an und die Sache ist erledigt."
Deshalb habe ich nicht die Polizei angerufen.
Für mich war die Sache auch klar.
Außerdem wollte ich ja sie anrufen, aber nur zusammen mit dem anderen Fahrer, wenn er darauf besteht. Außerdem bin ich nochmals zum Auto gefahren (nachdem ich meine dringende Angelegenheit erledigt habe, ich mußte wirklich dringend weg, hatte einen Termin), um mich zu vergewissern, daß der Zettel noch da ist.
.......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
27.02.2005, 11:13 Uhr

zu: Fahrerflucht-Verdacht, was jetzt?

»Deshalb habe ich nicht die Polizei angerufen.
Für mich war die Sache auch klar.«


Ja, nur hier war der Unfallgeschädigte nicht vor Ort. Für ihn war noch gar nix klar.

»übrigens hättest du innerhalb von 24 stunden zusätzlich noch den unfall melden bei der polizei müssen.«

Der Unfall muß unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nachträglich bei der Polizei gemeldet werden.
Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden noch besinnt und sich doch noch bei der Polizei meldet, so kann ein Richter die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen. Eine Unfallflucht bleibt es dennoch erstmal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
27.02.2005, 11:24 Uhr

zu: Fahrerflucht-Verdacht, was jetzt?

»Eins ist klar, wenn die Polizei meint es sei Fahrerflucht, dann muss dies ja wohl vermindert werden,«

Die Polizei meint nicht, die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden. Sie muß die Fakten und Beweise sichern und ist rechtlich verpflichtet dies zur Anzeige zu bringen. Wenn die Polizisten hier keine Unfallflucht aufnehmen, so machen sie sich selber dem Strafbestand der "Strafvereitelung im Amt" schuldig.
Der Tatbestand der Unfallflucht ist definitiv erstmal erfüllt. Jeder Autofahrer dürfte auch mittlerweile wissen, dass es nicht reicht einen Zettel anzubringen.

Entscheiden darf letztlich nur der Richter.

»ich hatte auch schon einen Unfall aber dies ging untereinander gut, da brauchten wir die Bullen nicht! «

Wenn es mal anders kommt, bist du vielleicht sehr froh, wenn die "Bullen" kommen, wenn du sie wirklich mal brauchen solltest.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

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