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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Läsisch
28.02.2005, 20:03 Uhr
Zu schnell, aber Probezeit fast vorbei
Moin moin,
erstmal ein Hallo an alle, ist mein erster Beitrag hier.
In der Nacht auf heute wurde ich rausgewunken, da ich auf einer Kreuzung, an der nur 70 km/h erlaubt waren, mit 98 km/h gemessen wurde. Macht abzüglich der Toleranz also 25 km/h zu schnell. Über die Konsequenzen steht ja genug in den Threads.
Meine (eigentliche) Probezeit läuft in drei Tagen ab. Meine Frage ist nun: Hat irgendjemand Erfahrungen damit gesammelt, wie die Behörden mit solchen Verstößen nahe dem Probezeitende umgehen? Könnte ich unter Umständen noch Glück haben und gerade noch um das 250 € teure Aufbauseminar herumkommen, weil's eben erst so spät passiert ist und ich bisher noch nicht auffällig geworden bin?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
n00bmare
28.02.2005, 20:24 Uhr
zu: Zu schnell, aber Probezeit fast vorbei
Ein Bekannter von mir wurde 2 Tage vor dem Ende seiner Probezeit geblitzt mit über 20 zu schnell..
Folge: Aufbauseminar und noch 2 Jahre probezeit drauf :)
Läsisch
28.02.2005, 20:58 Uhr
zu: Zu schnell, aber Probezeit fast vorbei
"Einen Bonus weil du es bis 3 Tage vor Ende der Probezeit geschafft hast gibt es nicht. Was würden sonst die machen, die 4 Tage vor Ende der Probezeit geblitzt werden? Und die die es 5 Tage davor erwischt?"
Logisch. Aber gerade deshalb ja die Frage nach den "Erfahrungen", in einem anderen Forum schrieb jemand etwas vom "Schwein haben, einen milden Sachbearbeiter zu haben". Offensichtlich hast du keine Erfahrung damit gemacht, sondern gehst, wie ich selbstverständlich auch, vom eisernen Stichtag aus. Vielleicht liest du meinen Thread am besten noch einmal. Ich rechne darin fest mit allen Konsequenzen, frage lediglich nach Erfahrungen, die hier vielleicht jemand mal gemacht hat.
"Und wer mit 98 gemessen wird, also über 100 laut Tacho, an einer Stelle wo nur 70 erlaubt sind, hats nicht anders verdient. Dabei spielt es auch keine Rolle, daß es nachts war!"
Eben zur Erklärung: Bin zum ersten Mal in der Gegend unterwegs gewesen, habe deshalb peinlichst genau die Begrenzungen eingehalten. Nur ausgerechnet das Schild habe ich übersehen (im Gegensatz zu scheinbar den meisten Leuten hier, bin ich sicher nicht "absichtlich" zu schnell gefahren). Allerdings ist natürlich auch das keine "Begründung", wenn ich's nicht gesehen habe, war ich offensichtlich zu blöd, ganz klar. Achso: Nachts bedeutet in diesem Fall Montagmorgen 0.45 Uhr, will sagen: Straßen menschenleer, unbeleuchtet, war wahrscheinlich die einzige Unterhaltung für die armen Nachtschichtler. Nunja.
Allerdings frage ich mich, wozu ich das schreibe, um eine Diskussion, welch böser Mensch ich bin, hatte ich ja gar nicht gebeten. Behalte deine Belehrungen also bitte für dich, herzlichen Dank.
Vielen Dank, noobmare, dann darf also schonmal ein bisschen was zur Seite gelegt werden. ;D
Läsisch
01.03.2005, 08:02 Uhr
zu: Zu schnell, aber Probezeit fast vorbei
...
Ja, sie leuchten, und ja, ich hab's trotzdem nicht gesehen. Weitere Kommentare zum Hergang können gerne jemandem erzählt werden, der sie hören will, mir aber bitte nicht mehr. Danke.
Eben weil nirgends irgendetwas stimmen muss, vor allem nicht im Internet, stelle ich doch hier die Frage.
Von "Verhandlungen" war überhaupt nicht die Rede. Wie soll man auch mit jemandem verhandeln, dessen Namen man nicht kennt? Den erfährt man wohl erst, wenn die Anordnung fürs Seminar ins Haus flattert. Und dann ist es für "Verhandlungen" oder ähnlichen Schwachsinn eh zu spät, weil man dem anfänglichen Bußgeldbescheid nicht widersprochen und damit die Grundlage für die Anordnung gelegt hat (man hat ja durch den ausgebliebenen Widerspruch zugegeben, zur Tatzeit die vorgeworfene Tat begangen zu haben).
Es ging mir ganz allein um die von euch gemachten Erfahrungen. Weder bat ich um Kommentare zur Situation, noch habe ich Bedarf an Interpretationen der Gesetzestexte oder an gut gemeinten Ratschlägen.
Wenn ihr also keine eigenen Erfahrungen zum Thema gemacht habt oder nicht über die Erfahrungen von Kollgene, Freunden etc. berichten könnt, tragt einfach keine Antwort ein.
Gute Fahrt.
to
01.03.2005, 22:54 Uhr
zu: Zu schnell, aber Probezeit fast vorbei
dumm gelaufen = blond gejoggt!
man sollte sich schlicht gesagt ja grundsätzlich immer "verkehrsgerecht" verhalten.
Die zwei Jahre Probezeit sind nun eben zweimal 365 = 730 Tage an denen man unter "einer besonders aufmerksamem Beobachtung" steht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
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Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
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