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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern angst
07.03.2005, 14:45 Uhr

Fußgänger angefahren

hallo!

hab da mal ne frage...

was passiert, wenn ich mit meinem auto einen fußgänger (leicht) anfahre (vielleicht nur blaueflecken oder ne prellung) und der das dann der versicherung meldet?

muss ich dann auch zum aufbauseminar und bekomme eine verlängerung der probezeit?

oder was würde dann passieren?

lg

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07.03.2005, 17:01 Uhr

Fußgänger angefahren

ach so, ok.

danke!

lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
07.03.2005, 17:37 Uhr

zu: Fußgänger angefahren

wenn es die Polizei mitbekommt, daß du trotz wartenden Fußgängern über den Zebrastreifen fährst bekommst du meines Wissens 4 Punkte und ca. 100 EUR Bußgeld; gefährdest du den Fußgänger (er muß vor dir wegspringen), oder fährst du ihn an, ist das eine Straftat, wofür du die Fahrerlaubnis für nicht unerheliche Zeit entzogen bekommst und natürlich eine ordentliche Geldstrafe.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Motorräder

Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten