Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern manosch
08.03.2005, 13:56 Uhr

kokain

hallo ich wurde zur polizei geladen um gegen einen freund auszusagen als ich das verneinte drohten sie mir mit eine drogentest(haaranalyse).Nach gut 30 min wahr eine Richterliche verfügung da.Meine haare waren gut 4-5cm lang ich schätze 2-4 monate nach nachweisbar.Da ich in den letzten 2 jahre keine drogen nahm auser 8 wochen vor der haar entnahme weihnachten und silvester da habe ich gekokst2mal lies mein auto aber stehen kann man mir den führerschein nehmen oder zur mpu schicken???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Razy
08.03.2005, 14:17 Uhr

zu: kokain

Das du drogen nimmst (illegale natürlich) ist kein beweis das du damit auch gefahren bist. Allerdingst kann man an deiner Sozialen kompetenz zum führen eines kraftfahrzeuges zweifeln. Der Führerschein wird womöglich eingezogen. Es kommt aber auch auf den fall an... Kenne viele die Kiffen und auch polizeilich bekannt sind, aber immernoch den führerschein besitzen. Aber kokain ist doch ne sache härter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pHantoM
08.03.2005, 14:21 Uhr

zu: kokain

"Da ich in den letzten 2 jahre keine drogen nahm auser 8 wochen vor der haar entnahme weihnachten und silvester da habe ich gekokst2mal"

Hm, natürlich, in den letzen 2 Jahre keine Drogen aber in den letzten 3 Monaten 2 ma gekokst...na dann viel spaß :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
08.03.2005, 17:47 Uhr

zu: kokain

manosch, lese ich das richtig, dass Du als Zeuge geladen warst (nicht als Beschuldigter), und man dir diese Behandlung angedroht hat (und letztlich durchgefuehrt hat), um deine Aussage zu beeinflussen bzw. dich zu einer anderen Aussage zu noetigen?
Wenn Du diese Frage mit "ja" beantworten kannst, gibt es nur eine richtige Reaktion:
Rechtsanwalt nehmen, und gegen die ermittelnden Beamten Strafanzeige stellen.

Grusz,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
08.03.2005, 22:57 Uhr

zu: kokain

»...man dir diese Behandlung angedroht hat (und letztlich durchgefuehrt hat), um deine Aussage zu beeinflussen bzw. dich zu einer anderen Aussage zu noetigen?«

Diese Absicht (falls es sie gab) dürfte schwerlich nachzuweisen sein. Das eine braucht nichts mit dem anderen zu tun zu haben. Es erfolgt bei einem Verdacht des Btm-Konsums lediglich ein Hinweis von der Polizei an die Straßenverkehrsbehörde, die dann widerrum den Drogentest veranlaßt. Es ist nichts strafbares daran, wenn die ermittelnden Polizeibeamten bei der Gelegenheit darauf hinweisen.

»Rechtsanwalt nehmen, und gegen die ermittelnden Beamten Strafanzeige stellen.«

Mit Sicherheit sehr erfolgversprechend! Viel Spaß!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
08.03.2005, 23:45 Uhr

zu: kokain

@xgoedex:

»Es erfolgt bei einem Verdacht des Btm-Konsums lediglich ein Hinweis von der Polizei an die Straßenverkehrsbehörde, die dann widerrum den Drogentest veranlaßt. Es ist nichts strafbares daran, wenn die ermittelnden Polizeibeamten bei der Gelegenheit darauf hinweisen.«

Dann lies doch bitte nochmal das Originalposting, wie es sich tatsaechlich zugetragen hat. Da ist nicht von Hinweisen an die Strassenverkehrsbehoerden die Rede, sondern von Noetigung um eine Aussage zu erzwingen.

»Diese Absicht (falls es sie gab) dürfte schwerlich nachzuweisen sein.«

Schlimm genug. Eigentlich sollte es ja sehr leicht nachzuweisen sein, weil ja auf der Wache sicherlich mehrere Beamte als Zeugen zugegen waren, oder?

»Mit Sicherheit sehr erfolgversprechend! Viel Spaß!«

Also zumindest meiner Rechtsanwaeltin macht das Spass und sie hatte in der Vergangenheit auch Erfolg.

Grusz,
FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
09.03.2005, 00:21 Uhr

zu: kokain

»...wie es sich tatsaechlich zugetragen hat.«

Du meinst, wie Manosch behauptet, dass es sich zugetragen hätte ?!
Jeder Ermittler weiß, dass er nicht mit unlauteren Mitteln drohen darf. Einen Drogentest anzukündigen (hier als Drohung bezeichnet), der wahrscheinlich so oder so rechtmäßig durchgeführt worden wäre, kann nicht als Nötigung oder Bedrohung gelten.

»Eigentlich sollte es ja sehr leicht nachzuweisen sein, weil ja auf der Wache sicherlich mehrere Beamte als Zeugen zugegen waren, oder?«

Glaubst du das wirklich ???
1.) Zeugenvernehmungen finden selten auf der Wache statt, sondern in den Räumlichkeiten des entspr. Kommissariats

2.) Hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
09.03.2005, 00:46 Uhr

zu: kokain

»Du meinst, wie Manosch behauptet, dass es sich zugetragen hätte ?!«

Zugegeben, ich habe erstmal postuliert dass der Originalposter bei der Wahrheit geblieben ist. Eine andere Moeglichkeit habe ich ja auch erstmal nicht.

»... sicherlich mehrere Beamte als Zeugen zugegen waren, oder?«

Glaubst du das wirklich ???«


Nein, leider nicht. Deswegen das "oder?" am Ende meines Satzes, und deswegen meine Wut im Bauch.

»2.) Hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.«

Das ist das Hauptproblem. Korruption und Widerwaertigkeit wo man hinschaut, von Integritaet, Ehrlichkeit und Anstand keine Spur mehr. Das ist kein Problem der Polizei, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Allerdings hat meiner Meinung nach die Polizei eine Vorbildfunktion, und sollte deshalb eben besonders sensibel mit der rechtmaessigkeit von Massnahmen umgehen.
Kraehen und Folterer (Daschner) haben da absolut nichts verloren.

my 2 cts,
FLiszt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Der blaue Pkw muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103

Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften

Kraftfahrstraße

Vorfahrtstraße