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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Luzifer
13.03.2005, 19:21 Uhr

Mit meinem 50er Roller erwischt!!!

hi,

ich bin mit meinem roller erwischt worden.
45km/h darf er laut zulassung fahren, habe die drossel rausgenommen und er fuhr so um die 70km/h bis 75km/h.

meine frage womit muss ich rechnen, ich bin 30jahre alt und habe nur den führerschein 3 (pkw) und 2 (lkw).
ich habe noch keine punkte und bin dabei noch nie aufgefallen.


danke für ne antwort die mir hoffendlich weiterhilft!


grusss
jan

email: jan@jandodo.de

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schnack
13.03.2005, 20:24 Uhr

zu: Mit meinem 50er Roller erwischt!!!

178 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
StVZO § 18 Abs. 1, 3 Satz 1; § 23 Abs. 1b Satz 2; § 28 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 Satz 3; § 69a Abs. 2 Nr. 3, 4, 10a

50 EURO

damit wirst du wohl zu rechnen haben. einem kommentar enthalte ich mich lieber, sonst schreib ich wieder irgendwas nicht sehr nettes...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Luzifer
13.03.2005, 20:45 Uhr

zu: Mit meinem 50er Roller erwischt!!!

mehr nett als 50 euro, mein kollege sag das sie mir den lappen 1 monat weg nehmen!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Galli
13.03.2005, 21:25 Uhr

zu: Mit meinem 50er Roller erwischt!!!

mmmh, naja da du ja nur pkw fahren darfst, darfst du ja auch nur roller bis 45 km/h fahren. nun ist deine möhre aber 70 gefahren und zählt somit nicht mehr als roller der klasse M, sondern als motorrad. könnte also sein das die dich wegen fahren ohne führerschein anpissen, und das kostet richtig geld plus 6 oder7 Punkte! Das könnten die dir zur last legen, müssen sie aber nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
14.03.2005, 12:47 Uhr

zu: Mit meinem 50er Roller erwischt!!!

»könnte also sein das die dich wegen fahren ohne führerschein anpissen...«

Könnte nicht nur sein, sondern ist sogar ziemlich sicher. Ganz klar Fahren ohne Fahrerlaubnis.

»Das könnten die dir zur last legen, müssen sie aber nicht... «

Doch, dazu sind "die" sogar verpflichtet! Sonst winkt der § 258a StGB (Strafvereitelung im Amt)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw