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Bußgeld, Punkte, Probezeit
billabong
22.03.2005, 16:58 Uhr
über gelb gefahren..
hallo,
bin vor einiger zeit von der polizei angehalten worden, da ich noch über die kreuzung gefahren bin, obwohl ich noch hätte anhalten können. es war aber noch gelb. habe jetzt nen brief bekommen in dem steht:
sie missachteten das rotlicht der lichtzeichenanlage beim phasenwechsel vonbelb- auf rotlicht 4m vor haltlinie.
1.hört sich doch eher danach an, dass ich über rot gefahren wäre oder?
2. was gibt es für strafen für "über gelb" fahren. muss insgesamt 75 eus zahlen..
danke
Georg_g
22.03.2005, 17:23 Uhr
zu: über gelb gefahren..
Bei gelb nicht anzuhalten, obwohl man hätte halten können, ist nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro. Offenbar haben dir die Polizisten vor Ort etwas anderes vorgeworfen als nun im Bußgeldbescheid steht. Hat man dir denn damals nicht direkt die Zahlung des Verwarnungsgeldes angeboten?
Ich würde Einspruch einlegen und die Polizisten als Zeugen benennen.
billabong
22.03.2005, 18:11 Uhr
zu: über gelb gefahren..
nein hat man mir damals nicht angeboten.
werde dann wohl einspruch einlegen. hat man da denn eine chance? gegen die aussage von 2 polizisten?
billabong
23.03.2005, 03:46 Uhr
zu: über gelb gefahren..
? plz
Georg_g
23.03.2005, 08:02 Uhr
zu: über gelb gefahren..
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann haben dir die Polizisten damals nicht vorgeworfen, dass du über rot gefahren bist, sondern eben nur über gelb. Daher dürfte der Fehler bei der Bußgeldstelle liegen und die Polizisten sollen als Zeugen deine Version nicht wiederlegen, sondern bestätigen. Fraglich ist allerdings, ob sich die Polizisten an den Vorfall erinnern bzw. ob irgendwelche schriftliche Auszeichnungen seitens der Polizei vorliegen, die deine Aussage bestätigen können.
Anders wäre der Fall, wenn dir Polizisten schon damals vorgeworfen hätten, dass die Ampel rot war. Das geht aus deinem Ursprungsbeitrag leider nicht genau hervor.
billabong
23.03.2005, 09:50 Uhr
zu: über gelb gefahren..
ich hatte den polizisten damals schon so verstanden, dass mir vorgeworfen wird dass ich über gelb gefahren bin aber noch hätte anhalten können. jedoch hat er mir damals auch schon gesagt dass es wohl 50 eur und nen punkt kosten wird.
also hab ich ihn wohl falsch verstanden und mir wurde da schon über rot fahren vorgeworfen oder?
billabong
23.03.2005, 11:09 Uhr
zu: über gelb gefahren..
ok, dann werd ich mal bezahlen..
war schon ziemlich dunkelgelb.
könnten die dann aber auch mal so in den brief schreiben, naja. weiß ja dass es nicht so ganz in ordnung war, war nur eben nicht rot.. :)
danke für die antworten!
Waechter im All
23.03.2005, 13:35 Uhr
zu: über gelb gefahren..
@ Olli
Du übersiehst aber, dass die beiden Polizisten, die als einzige Zeugen in Frage kommen, ja gerade die Anzeige geschrieben haben. Insofern is Essig mit "Aussage gegen Aussage": Das haut Dir jeder Richter um die Ohren, dass es nur so raucht!
@ Elfriede
>>ich habe einmal jemanden erlebt, der bei wechselnder ampel ein vollbremsung gemacht hat.....<<
Jou, ich auch! Das Ende vom Lied war bei mir: Ich bin ihm hinten rein gekracht. War bei ihm n Schaden von 1500 Mark und bei mir von 5000! Zum Glück Vollkasko versichert - und ne Werkstatt gehabt, die das so gedreht hat, dass ich nix zuzahlen musste ;-)
Aber trotzdem! Natürlich war das meine Schuld, weil ich drauf spekuliert hatte "da kommen wir BEIDE noch LOCKER rüber". Und dann steigt der in die Eisen...
Pe
23.03.2005, 15:33 Uhr
zu: über gelb gefahren..
Ich hab in meiner Fahrprüfung an einer gelb-werdenden Ampel eine Vollbremsung hingelegt... war zum Glück keiner hinter uns.
Letztendlich hatt ich mich aber etwas verschätz und stand dann irgendwo zwischen Haltelinie und Ampel... Der Prüfer war davon nicht so begeistert. :-)
Pe
billabong
23.03.2005, 22:10 Uhr
zu: über gelb gefahren..
also ich hab keinen rechtsschutz, nen kumpel meinte aber, dass ich, da meine mum lehrerin ist, das oder so etwas ähnliches hab.
aber ich denke es bringt wirklich nichts. würde vor gericht mit sicherheit nicht lügen, und ich hatte mich damals beim überfahren schon ein bisschen gewundert, dass ich noch über gelb rüber gekommen bin und nicht schon rot war...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
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Abbiegen verboten
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