Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hubert1
25.03.2005, 13:08 Uhr

Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

Hallo,

meine Tochter hat an ihrem Auto einen Sportscheibenwischer (Einarm-), der in Ruhestellung senkrecht stand.

Die Polizei vertrat/vertritt die Meinung, daß dies die Betriebserlaubnis des Kfz außer Kraft gesetzt hat...Ergebnis: Bußgeld 50 Euro, 3 Punkte in Flensburg !!

Nachdem der Bußgeldbescheid kam (und bezahlt wurde, um weiteren mögl. Problemen "aus dem Weg zu gehen") dauerte es nicht lange, und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wurde angeordnet.

Frage:

Kann man gegen diese Anordnung vorgehen ?
So wie es aussieht, ist folgendes weder von der Polizei noch vom Amt für öffentl. Ordnung berücksichtigt worden:

Neufassung des §19 Abs.2 StVZO sowie Bestätigung durch ein Urteil des OLG Köln (7.2.97 - Ss 11/97):

"Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt gemäß §19 Abs. 2 StVZO nur mehr dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn durch sie eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder die formale Feststellung, es seien Fahrzeugteile von vorgeschriebener Beschaffenheit verändert worden, reicht nach der Neufassung nicht mehr."

Damit wäre das gesamte Bußgeldverfahren sowie die Eintragung der 3 Punkte in Flensburg und die Anordnung zur Nachschulung allesamt ungültig, weil rechtswidrig !?

Wer kennt sich damit aus und kann hierzu was sagen ?

Vielen Dank schon mal im Voraus !

Cu
Hubert1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
25.03.2005, 16:37 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

Dann lasst und doch mal als erstes die A-Saeule verbieten, die schraenkt auch das Sichtfeld ein. Und den Innenspiegel gleich mit.

Mit verstaendnislosem Kopfschuetteln,

FLiszt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
25.03.2005, 17:08 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

Um jetzt mal auf die Frage einzugehen, ohne über Sinn und Unsinn der Regelung zu reden:
Ihr werdet wenig Chancen haben, da das Bussgeldverfahren bereits abgeschlossen ist durch die Bezahlung(und damit Anerkennung)

Da hättet Ihr wohl Einspruch einlegen müssen.

Gruß
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.03.2005, 19:12 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

Genau, wenn gegen das Bußgeld kein Widerspruch eingelegt wurde, dann sind die Punkte rechtskräftig und die Anordnung des Aufbauseminars korrekt, egal ob die Punkte gerechtfertigt waren oder nicht. Nachträglich dagegen vorzugehen ist nur schwer möglich (Anwalt fragen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
25.03.2005, 21:01 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

>Dann lasst und doch mal als erstes die A-Saeule verbieten, die schraenkt auch das Sichtfeld ein. Und den Innenspiegel gleich mit.

Mit verstaendnislosem Kopfschuetteln,
<

Kannste mit mal nen Auto ohne A-Säule zeigen? Ich kann dir nen Auto mit nem nem Scheibenwischer in waagerechter Ruheposition zeigen...!
Kann man wohl irgendwie nich so ganz vergleichen......

Österliche Grüße,
Philipp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
25.03.2005, 21:34 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

»Kannste mit mal nen Auto ohne A-Säule zeigen?«

Klar, der Isdera Spyder bspw.

(http://www.cabrionews.de/katalog/isdera/isdera.php)


Da ging's wohl darum, dass anscheinend die angebliche Sichtbehinderung durch einen senkrecht stehenden Scheibenwischer von Amts wegen als so gravierend eingestuft wurde, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Und die A-Säule nimmt sicher mehr Sicht weg als ein Scheibenwischer. Was soll sich hinter dem denn großartig "verstecken"?

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
25.03.2005, 22:44 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

»
Was soll sich hinter dem denn großartig "verstecken"?
«

@Michael(Wien)

Ein Motorradfahrer oder Radfahrer beispielsweise. Bei relativ flüchtigen Hingucken jedenfalls.
Beispiel T-Kreuzung, du willst links abbiegen, beim Blick nach rechts rüber übersiehst Du den Zweiradfahrer aufgrund seiner schmalen Silhouette und fährst ihm genau vors Vorderrad.
Gruß
Andreas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.03.2005, 18:23 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

@Andreas:

Grundsätzlich denkbar, aber das halte ich für ein eher theoretisches Risiko (ich weiß nicht, wie mächtig der Wischerarm ausgeführt ist *g*), das wie gesagt bei der durchschnittlichen A-Säule wohl noch viel eher auftritt.

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
27.03.2005, 01:23 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

@Michael
Der Unterschied den ich da sehe ist der, das die A-Säule nunmal bei den meisten Fahrzeugen konstruktionsbedingt vorhanden sein muss, während der senkrechte Wischerarm lediglich Firlefanz ist :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jons3000
27.03.2005, 13:07 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

@Lonsdale
Naja aber bei Mercedes sind die EAW nicht senkrecht in der Ruhestellung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
27.03.2005, 14:54 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

@Andreas
Was den Firlefanz angeht, stimme ich dir ja vollauf zu, mich würde so ein Ding wohl auch irritieren. Aber es ist halt IMHO kein Firlefanz, der ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich ziehen sollte, nicht einmal annähernd.

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
28.03.2005, 00:22 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

eine frage:

scheibenwischer bleiben doch genau da stehen wo sie zu dem zeitpunkt sind wenn der motor abgeschaltet wird! steht der scheibenwischer immer in der mitte ? oder wurde nur in dem moment wo er sich da befand der motor ausgeschaltet ?

sollte der scheibenwischer immer bei ruheposition in der mitte stehen, dann finde ich es A: verdammt bescheuert (sieht doch scheisse aus und stört) und B: ist es doch eine veränderung am fahrzeug bei der man verpflichtet ist es eintragen zu lassen! spätestens beim eintragen (wenn nicht schon beim kauf) würde man feststelle dass die dinger verboten sind oder so! von daher wars doch nur ne frage der zeit bis sie ertappt wird!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jaXon
28.03.2005, 14:53 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

ach so, ich verstehe!

also muss ich mir auch sowas holen um cool zu sein ?

ist diese veränderung nicht zur eintragung im fahrzeugschein verpflichtet ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Philipp
03.04.2005, 15:01 Uhr

zu: Nachschulung wegen senkrecht stehendem Scheibenwischer ?

@Michael (Wien)
Habe AUTO geschieben ;-)
Ne, gebe mich geschlagen...
Wollte damit nur sagen, dass ein waagerecher Scheibenwischer leichter zu realisieren ist...

Gruß,
Philipp

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-012-B

Das Motorrad darf vor mir abbiegen

Der blaue Pkw muss warten

Ich lasse den blauen Pkw abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren