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Bußgeld, Punkte, Probezeit
hab-da-mal-ne-Frage
08.04.2005, 14:52 Uhr
Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?
Hallo,
ich bin heute in einer 30-er Zone zu nah an die parkenden Autos gefahren und hab mir den Spiegel an einem parkenden Auto abgefahren. Ich hab gleich angehalten, wusste aber leider nicht genau, welches Auto es nun genau war. Eine Anwohnerin kam raus und hat erst mal ihr Auto begutachtet, ich habe die Autos, die in Frage kommen, begutachtet. Es war nirgendswo ein Schaden, nicht mal mehr ein weggeklappter Spiegel. Mein Spiegel war auch nicht abgebrochen, sondern nur rausgeklickt, er war zwar ab und lag unter einem Auto, aber man konnte ihn wieder reinklicken, daraus schliesse ich, dass die Wucht wohl nicht so stark war.
Die Frau meinte, es wäre besser, wenn ich das der Polizei zu Sicherheit melde. Aber was soll ich denen melden? Es ist nichts passiert und ich weiss nicht mal genau welches Auto es war!
Was meint ihr?
Freue mich über Ratschläge!
Gruss
Victoria
08.04.2005, 18:47 Uhr
zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?
Allso ich würde es auf jeden Fall melden!
Auch wenn du meinst das nix passiert ist.
Was machst, wenn sich herraus stellt das du ein Auto irgendwo zerkratzt hast, und es nicht gemeldet hast?
Dann hast du gewaltige Probleme!
Einen Bekannten von mir haben die Polizisten am selben Abend noch von zuhause auf die Wache mitgenommen!
Er hat einem das Auto zerkratzt es aber nicht mal gemerkt!
Melde es eintfach. Wenn nachher nix ist,warst halt mal vorsichtiger. Das ist doch auch gut!
jimmy_18
09.04.2005, 17:40 Uhr
zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?
Freund von mir hat sich an der metallenen Seitenkante eines Wohnwagens der auf grund seiner Breite herausstand auch einmal nen Spiegel abgefahren. Haben den Wohnwagen dann zusammen begutachtet - der hatte keinen einzigen Kratzer.
Haben den Vorfall ebenfalls nicht gemeldet, ist auch nichts nachgekommen.
Meiner Interpretation nach, setzt die Definition von Unfall einen eingetretenen Schaden voraus. Liegt der nicht vor, liegt kein Unfall vor und damit keine Fahrerflucht.
Jedoch ist dies insofern kritisches Terrain, als dass für einen Laien, der nur mal eben die Autos anschaut, sich noch nicht einmal sicher ist, welches Auto er angefahren hat, es nicht sicher festzustellen ist, ob er einen Schaden verursacht hat.
Daher liegt das Risiko dafür, im Falle eines Verfahrens für schuldig erkannt zu werden meiner Vermutung nach recht hoch.
Aber wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter.
mfg
jimmy
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte
Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?
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Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben
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Die Kinder
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Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
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