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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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26.04.2005, 14:04 Uhr

nicht erkennbar auf dem Photo

Hallo Retter in der Not!

Bin erwischt worden, 1 Monat Fahrenzug, 4 Punkte und 100 €, darum möchte ich so viel wie möglich kämpfen.
Ich habe bei dem Landratsamt angerufen. Dieser Typ meinte, dass diese Person auf dem Photo eigentlich weiblich aussieht *überleg*, er war sich aber nicht ganz sicher.
Jetzt die Fragen, kostet es mich was, wenn ich mir das Photo schicken lasse?
Und die wichtigere Frage wäre, Hab ich überhaupt eine Change? Wenn es nicht ganz ersichtlich ist, wer gefahren ist, was muss ich dann tuhen?

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26.04.2005, 14:21 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Normalerweise ist es kein Problem, Dir das Photo schicken zu lassen, einfach mal fragen. In der Regel kostet das nichts.

In dem Fall, dass Du tatsächlich bis zum Ende kämpft und eibn Gericht tatsächlich Zweifel an Deiner Schuld bestätigt, kannst Du auferlegt bekommen, ein Fahrtenbuch zu führen. So ein rechtsstreit kann aber ziemlich teuer werden.

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26.04.2005, 14:25 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Wenn sowas einmal vorkommt gibts kein Fahrtenbuch, das ist doch Unfug. Haben schon zig Leute gemacht, keiner muss deswegen ein Fahrtenbuch führen. Wurde immer nur fürs "nächste Mal" angedroht.

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26.04.2005, 14:53 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Ich degegen kenne einige Leute, die schon nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch führen müssten.

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26.04.2005, 14:55 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Ach so... weil hier ja immer gefragt wird, warum man nicht "einfach" seinen Fehler eingesteht:

Wenn mir ein Aufbauseminar drohen würde, das 370 Euro kostet, und ich Schüler ohne festes Einkommen wäre, würde ich auch jedes Mittel ausprobieren, da drum rum zu kommen, ich denke, das ist total legitim

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26.04.2005, 15:36 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

>Wenn mir ein Aufbauseminar drohen würde, das 370 Euro kostet, und ich Schüler ohne festes Einkommen wäre, würde ich auch jedes Mittel ausprobieren, da drum rum zu kommen, ich denke, das ist total legitim <
Kann ich so unterschreiben - selbst für einen Azubi entsprechen die 370€ + Gebühren und Bussgeld ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen.

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26.04.2005, 15:43 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

>Ich degegen kenne einige Leute, die schon nach dem ersten Mal ein Fahrtenbuch führen müssten. <

Falls die mal wieder einen Anwalt brauchen sollen sie sich melden :D Wenn man mit irgendnem Dilettanten antritt muss man wahrscheinlich wirklich ein Fahrtenbuch führen. :D

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26.04.2005, 16:38 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Falls das jetzt in meine Richtung ging:

Ich jammere nicht rum, ich glaube, das weiss hier jeder. Wollte das nur mal in Relation zu üblichen Bußgeldern setzen.
Und, seien wir mal ehrlich, das Aufbauseminar ist nichts anderes als eine Strafmassnahme (also nicht mehr als ein Bußgeld), wer ernsthaft behauptet, dieses würde das Fahrverhalten der Leute die es besuchen ändern sollte mal zum Doc.

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26.04.2005, 17:09 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Also bei mir ist eigentlich das Schlimmste der Führerscheinenzug, ich gehe sehr weit weg auf die Schule, sprich keine Kohle und die Busverbindung ist meeegaaa schlecht. Fahre mind. 2,5 Stunden hin und 2,5 wieder zurück. Wohne auf dem Land.... in dem Falle leider. Und der Kostenpunkt darauf ist natürlich auch nicht ohne.
Meine Arbeitskollegin meinte manchmal darf man sich das auch ein bisschen aussuchen, ob Punkte mehr Busgeld oder Fahrenzug.


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27.04.2005, 14:32 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

Wenn auf dem Foto nichts zu ERKENNEN ist, musst du auch kein Fahrtenbuch führen, wenn du die Person nicht KENNST (kenne willst ;) ) kann eine Anordnung erfolgen.

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27.04.2005, 15:22 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

eine Anordnung?

Also dann zahlt, Punkte usw. der Fahrzeughalter?

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28.04.2005, 12:48 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

@all,

hätte da nochmal ne Frage, wenn ich euch in eurer Unterhaltung kurz stören darf... :-)

Hab gerade gelesen, dass es bei 30Km/h keinen Fahrenzug gibt (was ja mein größtes Problem darstellt). Und bei mir waren es 31 km/h. Kann ich das Anzweifeln?

Oder, weiß das ist Naiv, aber wenn ich die Herren oder die Damen vom Amt mal ... naja... ganz lieb bitte diesen 1 Km/h abzuziehen.. ???
Was nämlich auch noch ein Problem isch, Rechtsschutzversichert bin ich nicht, also mit Einspruch und tralala hab ich qusie nichts am Hut, leider.
Kennt ihr da Geschichten drüber?

Wäre lieb, wenn ihr mir nicht böse seid, dass ich versuche aus der ganzen Sache das Beste rauszuziehen. Bereuhen tuhe ich es und so ein typischer "Schnellfahrer" bin ich nicht.

@drive
danke für die GUTE Antwort :-D
Fahrtenbuch könnte ich verkraften

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28.04.2005, 12:57 Uhr

zu: nicht erkennbar auf dem Photo

>Hab gerade gelesen, dass es bei 30Km/h keinen Fahrenzug gibt (was ja mein größtes Problem darstellt). Und bei mir waren es 31 km/h. Kann ich das Anzweifeln? <
Entweder du zweifelst du Messung als ganzes an oder garnicht. Die kannst nicht 1km/h anzweifeln.

>Oder, weiß das ist Naiv, aber wenn ich die Herren oder die Damen vom Amt mal ... naja... ganz lieb bitte diesen 1 Km/h abzuziehen.. ??? <
Geht nicht.


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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte