Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lindchen
12.05.2005, 10:12 Uhr

Geldbuse statt Fahrverbot

Tach! :-)

Habe Fahrverbot für einen Monat, könnte aber einen Bescheid haben von meinem Chef, dass er mich entlassen muss, wenn ich keinen Führerschein mehr habe und könnte somit mehr Geldbuse haben aber keinen Fahrenzug.
Wieviel meint ihr, muss ich dann mehr zahlen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lindchen
12.05.2005, 12:04 Uhr

zu: Geldbuse statt Fahrverbot

Aha!
Naja, da müsste ich mit ihm nocheinmal reden. Aber mich würde ja interessieren, wieviel eine doppelte Geldbuse im Fall "einem Monat" kostet, weil wenn ich von diesem Geld mit dem Taxi fahren kann, dann brauch ich nicht meinen Chef wuschig zu machen...

??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lindchen
12.05.2005, 12:38 Uhr

zu: Geldbuse statt Fahrverbot

Naja, die Frau im Landratsamt hat gemeint, wenn ich etwas Schriftliches von meinem Arbeitgeber hätte, müsste das nicht über das Gericht laufen.
Natürlich werde ich mir die nächsten 4 Monate mal anschaun und versuchen es auf die Ferien und auf meinen Urlaub zu verlegen.
Und wenn es nicht allzuviel ausmacht, bzw ich eine mögliche Lösung finde werde ich versuchen ohne Führerschein auszukommen.
Die Busverbindungen sind hier nähmlich so knapp, dass es eigentlich unmöglich ist meine Termine einzuhalten.
Meinen Chef werde ich natürlich nur im Notfall bitten dieses Formular für mich tatsächlich zu schreiben. Wollte nur mal wissen, was da ungefähr auf mich zukommt, danke DRIVE... :-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Motorräder

Fahrräder

Straßenbahnen