Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fexl
24.05.2005, 18:22 Uhr

Motorradunfall

Hallo.

Hab letzens ein Motorradunfall gehabt. War au nem Pass, und wollte auf eine Rechtskurve anbremsen. Dabei blockierte mir das Vorderrad und ich gelangte auf die Gegenfahrbahn, kollidierte mit einem Jeep. Is zum Glück keinem was passiert.
Und dabei hatte ich meinen Moppedlappen erst 4 Tage! Heut kam ein Brief von den Bullen wegen Vorladung bezüglich schweren Verkehrsunfalls.

Was erwartet mich da bzw. wie verhalte ich mich am besten?

Danke *Felix

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Orso
25.05.2005, 13:53 Uhr

zu: Motorradunfall

Hallo Felix,

erst einmal gut, dass DIR nichts passiert ist!

Als ich meinen Autoführerschein noch nicht sooo lange hatte, hatte ich auch mal einen ernsthaften Verkehrsunfall. Ich bekam eine Vorladung zur Polizei. Jung und eingeschüchtert, wie ich damals war, bin ich natürlich dort hin und habe alle Fragen der Polizei auch beantwortet.

Danach bekam ich eine Strafanzeige und bin daraufhin ERST zum Anwalt.

Dort stellt sich heraus, dass mein Verhalten anders für mich besser gewesen wäre. Nämlich NICHT auszusagen, sondern gleich zum Anwalt. Du musst KEINE Aussage bei der Polizei machen. Es wird auch immer wieder empfohlen, egal ob kleiner Blechschaden oder etwas größeres, die Aussage zu verweigern - das ist DEIN gutes Recht!

Ich weiß nun nicht mehr, ob Du zur Polizei überhaupt hin musst. Ich würde mich an Deiner Stelle bei einem Anwalt schlau machen (hast Du Verkehrsrechtschutz?), ob Du dort hin musst. Falls Du hin musst, mache keine Angaben, außer zu Deinen Personalien. ICH würde heute KEINE Aussage mehr bei der Polizei machen.

Du hast zwar im nachhinein die Möglichkeit, Deine Aussage zurück zu ziehen, aber das bringt nicht wirklich was! Ich habe das damals auf anraten meines Anwalts gemacht, trotzdem stand im Strafbefehl unter Beweise "die Einlassungen der Beklagten", obwohl ich, wie gesagt, meine Einlassungen eigentlich zurück genommen hatte!

Kopf hoch und ab durch die Mitte!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- sich besonders weit rechts einordnen

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

Welche Auswirkungen kann Haschischkonsum haben?

Fehleinschätzungen von Geschwindigkeit und Entfernung können eintreten

Fehler bei der Verarbeitung von Informationen können zunehmen

Das Gefahrenbewusstsein kann abnehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr