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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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02.07.2005, 15:39 Uhr

Fahrerflucht? Schäden nicht in gleicher Höhe. geht das?

Hallo,

mir wird Fahrerflucht vorgeworfen. Ganz kurz der Sachverhalt: Ich wurde in einer Parklücke von einem Fahrzeug zugeparkt. Da ich gleich aus dem Auto heraus merkte, dass ich dort unmöglich alleine rauskommen konnte, hupte ich einen Herrn heran, den ich bat, mich auszuweisen. Dies tat er, behauptete aber, er hätte vorher schon "gehört", dass ich gegen das Fahrzeug gefahren wäre. (Anm.: er hat wahrscheinlich meinen zu der Zeit defekten Keilriemen gehört, der ziemlich eklige Geräusche beim Starten des Wagens von sich gab.) Ich stieg aus, um mich zu vergewissern. An dem anderen Fahrzeug war auch eine relativ grosse Schramme, auf der sich allerdings angetrocknete Lehmreste und Grassoden befanden. Daher war ich sicher, nicht der Verursacher gewesen zu sein. Ich hatte auch gar nicht erst versucht, auszuparken, sondern hatte ja sofort Hilfe gesucht. Mittlerweile wurde der Herr ziemlich barsch und bedrohte mich, so dass ich wegfuhr, da ich sicher war, nichts gemacht zu haben. Grober Fehler, denn jetzt habe ich einen Riesenärger.

Meine Frage: An meinem Fahrzeug hat die Polizei eine Schramme gefunden (aus einem älteren Schaden, jedoch soll diese "frisch" gewesen sein). Meine Schramme ist in der Höhe 54,5 cm und ca. 40 cm. lang, dabei 8 - 9 mm breit, also nicht mal einen cm.

Die Schäden am anderen Fahrzeug wurden wie folgt benannt: 3 verschiedene Schrammen von 2, 17 und 18 cm länge. Diese sind in einer gemessenen Höhe von 46, 56 und 60 cm.

Natürlich läuft das auch über meinen Anwalt, aber würde vorab gerne wissen, ob jemand da Erfahrung hat: Kann mein Schaden einen derartigen Schaden verursacht haben? Die Schrammen sind ja überhaupt nicht übereinstimmend von der Höhe her. Ebenso von der Länge. Müsste es nicht eher dann umgekehrt sein... ich eine kurze Schramme, der andere die Schlimmere. Die Autos standen ebenerdig parallel zueinander. Selbst wenn ich mehrmals zurück und vorgesetzt hätte (hab ich ja gar nicht), hätte ich dann doch immer die gleiche Stelle treffen müssen und nicht drei verschiedene Höhen, zumal ich in diesen Höhen keine Kratzer habe, bzw. die 60 cm. meine Plastikummantelung gar nicht mehr betreffen.

Ach so, bei mir ist nur die Plastikumrandung zerkratzt (3er BMW) Die ist so "ausgestellt", dass man mit dem Lack parallel gar nichts berühren kann.

Wer kann mir hierzu etwas sagen?

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03.07.2005, 12:30 Uhr

an ursprung...

bei dem älteren ca. 2 Jahre alten Schaden ist mir jemand von hinten seitlich reingefahren. Der Unfall wurde von der Polizei damals aufgenommen.

Als nach dem mir nun jetzt vorgeworfenen "Unfall" die Polizei kam, hat diese erst mal mit einem Papiertaschentuch ganz normalen Strassenstaub abgewischt und danach erst den Kratzer gefunden. An dem gegnerischen Wagen befanden sich auf einem Kratzer größere angetrocknete Erdstücke und Grassoden. Diese waren bei mir nicht vorhanden, auch nicht in Rückständen/Resten (z.B. von mir abgekratzt). Hätte ich ihn geschrammt, hätte ich diese doch eigentlich abkratzen müssen, oder?

Aber das wichtigste für mich: Obwohl wir unmittelbar nebeneinander ebenerdig parallel standen, hat er 3 verschiedene Kratzer in unterschiedlichen Höhen und keine dieser Höhen passt mit meiner Kratzerhöhe überein...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung