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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
25.07.2005, 23:32 Uhr

zu: Richtig Kacke am Dampfen

Hilfreich wäre gewesen - nach den ersten Auffälligkeiten - eine Probezeitverkürzung vorzunehmen.
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbi
ldungsphase.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
25.07.2005, 23:49 Uhr

zu: Richtig Kacke am Dampfen

Toll! :-( Ihr Schlaumichel!
Das hilft ihm jetzt auch nicht weiter. Und nach zwei Bier hätte er übrigens unter normalen Umständen (ausgeruht, entspannt, und vor allem: gut gegessen!!!) sehr wahrscheinlich KEINE 0,5 Promille gehabt! Aber das nur am Rande!

Jimmy_K., ich kann Dir nur den einen Tipp geben: Geh zum Anwalt, und zwar zu einem GUTEN! Adressen können Dir die Autoclubs vermitteln. Die wissen in der Regel auch, wer was taugt. Und geh SCHNELL hin!

Mit nem guten Anwalt, dem Nachweis, dass Du tatsächlich auf den Lappen angewiesen bist und viiiel viiiel Glück kommst Du vielleicht nochmal mit nem blauen Auge davon.

Es wird Dich sicher nicht trösten, aber nem Kollegen von mir ist es ähnlich ergangen: Nach nem langen, stressigen Arbeitstag spät nachts mit ein paar Kollegen auf nüchternen Magen noch einen Absacker getrunken - in seinem Fall ein großes und ein kleines Weizen - und mit 1,1 Promille erwischt worden. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit bei dem bisschen Bier. Aber es geht, wenn der Körper platt ist und der Magen leer. Kollege L. kam ums Fahrverbot damals nicht herum (Große Stadt, ÖPNV, keine wechselnde Arbeitsstätte...), hat für sich aber jedenfalls was draus gelernt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
26.07.2005, 00:04 Uhr

zu: Richtig Kacke am Dampfen

kann man eigentlich den online alkoholrechnern trauen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maxo
26.07.2005, 01:55 Uhr

zu: Richtig Kacke am Dampfen

Wenn du "nein ich hab nichts getrunken" gesagt hättest, und sie trotzdem (unwahrscheinlicherweise) einen test mit dir gemacht hätten, wäre es aufs gleiche hinaus gekommen. ich würde an solch einer stelle immer verneinen, ansonsten gerät man immer in die scheiss test routine von denen :/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bobbie25
28.07.2005, 13:06 Uhr

zu: Richtig Kacke am Dampfen

Also ich denke verneinen ist der falsche Weg, denn der Beamte kann den Bluttest zwangs-anordnen!

Allerdings denke ich, wenn Du klever bist, sagst Du wie oben beschrieben das du beruflich auf den führerschein angewiesen bist und dann würde ich das Fahrverbot genau in die Urlaubszeit legen ;))

Ist die beste Möglichkeit!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?

Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist

Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen