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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-007-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich muss den Mofafahrer durchfahren lassen
Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen
Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?
Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen
Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind
Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten
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