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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Antontomtom
02.08.2005, 13:42 Uhr

nicht PKW gefahren trotzdem Bußgeld und Punkte

Hallo habe eine mal ganz spezielle frage,
unzwar war ich vor ca. drei wochen mit meinen Kumpels einen trinken bis in den frühen morgen stunden. auf dem weg nach hause standen zwei straßenschilder halb auf der straße anscheinend
zur Absperrung. Diese haben wir dann im besoffenen kopf wieder komplett auf die straße gestellt, wobei der nette herr von der tankstelle die polizei anrief. wie mussten alle unsere personalien abgeben wie das nun so ist. ich wurde anscheinend in den augen der polizisten etwas lauter und unfreundlich gegenüber den netten herren. jetzt wollen sie mir hierfür ein bußgeld über 40€ und 1Punkt berechnen. ist sowas rechtswidrig weil die anderen beiden nichts bekommen haben. anscheinend soll es dann bei mir nur an meiner etwas freundlichen art und weise gelegen haben. danke schon mal im voraus !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern meisterLars
02.08.2005, 14:24 Uhr

zu: nicht PKW gefahren trotzdem Bußgeld und Punkte

Richtig so!
Es handelt sich hierbei wohl um nen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Und eigentlich müßte es noch viel teurer sein.
Wenn ich überlege, wieviele Schilder/ Absperrungen/ Baustellenlampen bei uns in der Firma schon geklaut/ verstellt oder zerstört wurden, wird mir schlecht. Sei froh, daß dich nur der Tankwart und nicht ich selbst gesehen hab. Sonst hättest du zwar keine 40 Euro latzen dürfen aber du hättest mindestens 40 Sterne vor Augen gehabt, nachdem ich dich umgeknockt hab.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
02.08.2005, 16:44 Uhr

zu: nicht PKW gefahren trotzdem Bußgeld und Punkte

»ich wurde anscheinend in den augen der polizisten etwas lauter und unfreundlich gegenüber den netten herren. «

Waren wohl wirklich nette Herren, denn mit den paar Kröten Bußgeld warst du wohl gut beraten. Bei mir hätte es noch eine kostenpflichtige Übernachtung im Polizeigewahrsam zur Verhinderung weiterer Straftaten o. Ordnungswidrigkeiten gegeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

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