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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Pitscho
03.08.2005, 12:18 Uhr
was kann man anfordern
bin 21 km/h zu schnell gefahren
nun weiss ich, dass man einiges anfordern kann
1. wann mache ich das? nachdem ich direkt angeschrieben wurde oder nachdem mir das bussgeld abverlangt wird ?
2. was kann ich alles anfordern ?
-eichung messgerät
- bescheinigung teilnahme seminar zum blitzen des beamten
- ordnungsgerechte aufstellung apperat
-genaue geschwindigkeit auf die kommastelle mit beleg
-zugehörigkeit photo gemessene geschwindigkeit
- einhaltung toleranz
noch irgendetwas ?
Pitscho
03.08.2005, 13:22 Uhr
zu: was kann man anfordern
geistreiche antworten hier, muss man sagen
aufgrund dessen, dass geräte nicht mehr geeicht waren oder das messgerät um wenige cm falsch aufgestellt war, kann eine abweichung bei der messung vorkommen sein
stellt sich das bei der anforderung heraus, bin ich aus dem schneider
laut reportage (sender kein plan mehr) ist das garnicht mal wenig der fall
ausserdem hat jeder das recht diese unterlagen anzufodern
meine frage ist nur, was es da alles gibt ?
vielleicht gibt es ja doch mitglieder mit mehr verstand hier
Georg_g
03.08.2005, 14:28 Uhr
zu: was kann man anfordern
Ich bezweifle, dass jedermann das Recht hat, diese Unterlagen anzufordern. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, und du kannst (musst aber nicht) diesen Einspruch begründen. Als Begründung kannst du natürlich auch anführen, dass die Messung deiner Meinung nach fehlerhaft war. Das würde ich aber bleiben lassen, wenn du nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür hast, dass dies auch tatsächlich der Fall war.
Rockyna
03.08.2005, 16:14 Uhr
zu: was kann man anfordern
Hallo
Was wäre eig.damit mal langsamer zu fahren?
Gerade in der Probezeit ist man in der Hinsicht vorsichtiger,wenn ich schon überhöhte Geschwindigkeit fahren will,dann nur höchstens 19km/h mehr,weil dann noch kein Bußgeld verlangt wird.. Wenn du Glück hast werden dir ja noch die 3km/h Toleranz gegeben,aber wenn nicht,Pech gehabt,biste halt nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen bzw vernünftig genug dazu.
Gruß
Reisschuessel
03.08.2005, 16:48 Uhr
Punkte zur Überprüfung
Moin,
soweit ich weiß, kannst Du selbst so ohne weiteres gar nichts weiter anfordern.
Zunächst mal mußt Du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Bei mir ging es vor längerer Zeit um die Frage "Fahrverbot, oder nicht?", deswegen hat alles Weitere mein Anwalt erledigt. Der hat dann Einsicht in die Akten beantragt und durfte dann die von Dir genannten Punkte (z.B. letzte Kalibrierung des Meßgeräts mit Gutachten, etc.) nachprüfen.
Ob man an diese Informationen auch als "Zivilperson" so einfach 'rankommt, weiß ich allerdings nicht genau.
Meiner Meinung nach sind +21 noch kein Schwerverbrechen, solange niemand gefährdet wird, aber während der Probezeit erspart einem etwas mehr Zurückhaltung einen Haufen Ärger...
Gruß - RS
Pitscho
03.08.2005, 17:15 Uhr
zu: was kann man anfordern
mein gott, die leute können sich hier mit kommentaren echt nicht zurückhalten, erspart euch doch die zeit, in welcher ihr unrelevante beiträge schreibt
ich weiss, dass man dise unterlagen anfordern kann. ich kenne leute, die das ebenfalls getan haben und diese auch bekommen haben ohne anwalt
ob ich meine geschwindigkeitsübertretung einsehe oder nicht, spielt hier absolut keine rolle
es geht einzig um die mir zur verfügung stehenden mittel zu klären, ob alles sachgerecht abgelaufen ist
jaja, wenn man keine ahnung hat, einfach mal ...
Pascal
03.08.2005, 18:13 Uhr
zu: was kann man anfordern
"Und wenn einem heute noch nicht klar ist, warum wir in Verwaltungsarbeit ersticken, dann ... "
Das müssen sich in erster Linie die Leute überlegen, die die Bußgeldbearbeitung (d. h. Strafen dieser Art) überhaupt erst eingeführt haben. Das kann man ja gut finden, aber die Verwaltungsarbeit rührt daher und das bißchen, das dann noch zustande kommt, wenn jemand überprüfen lassen will, ob er gerecht bestraft wurde, damit muß man dann auch leben können!
steffi (37)
03.08.2005, 18:47 Uhr
zu: was kann man anfordern
@Heuschrecke:
»Es sind doch die Autofahrer die zu schnell fahren und nicht der Sachbearbeiter an seinem Schreibtisch ... «
Wobei das doch mal ein nettes Bild wäre, oder?
Obwohl, eigentlich ja ein Absurdum an sich " der zu schnelle Beamte"... :-)
steffi (37)
Pascal
03.08.2005, 20:13 Uhr
zu: was kann man anfordern
"Also automatische Kennzeichenerfassung, Halterauslesung und ab mit der Post."
Natürlich, man sollte den Verkehr am besten komplett überwachen, Kameras überall, jedes Auto wird an jeder Straßenecke (nicht nur auf Autobahnen) fotografiert, dann kann man direkt die City-Maut einführen und weiß außerdem, wo jeder Bundesbürger mit dem Auto/Lkw/Traktor... hinfährt. Bußgelder können ab 1 km/h Überschreitung sofort automatisch verschickt werden. Die Steuerfahndung wäre sicher auch interessiert, wer wo hinfährt (was will der z. B. in Luxemburg?). Und für die Terrorbekämpfung ist es natürlich ein Allheilmittel.
Schöne, neue Welt!
(Hoffe, ihr habt es gemerkt, das war SARKASMUS!)
Thomas Ihle
03.08.2005, 21:54 Uhr
zu: was kann man anfordern
Warum wird denn mit 21 km/h mehr so ein "Bohei" der Sachbearbeiter gemacht ? Rechnen wir mal ein bischen: Bei 50 km/h ergibt sich nach der realistischen Gefahrbremsformel ein reiner Bremsweg von 12,5 m. Mit 21 km/h mehr (71 km/h) ergeben sich 25,205 m Bremsweg.
Und, darfs ein bischen mehr sein ?
Die kinetische Energie haben nicht die Schweizer erfunden, dafür ein Franzose (Coriolis) definiert.
Nebenbei bemerkt: Eine Zivilperson darf keine Akteneinsicht erhalten - dies steht bei einem strittigen Verfahren nur dem Anwalt zu.
Pascal
03.08.2005, 22:26 Uhr
zu: was kann man anfordern
@Heuschrecke
Ok, wahrscheinlich hast du Recht. Ich frage mich eben nur, ob es dabei bleiben wird.
>Popelordnungswidrigkeit
Wir leben ja nicht in einem Rechtssystem das alle Menschen gleich behandelt. Das, was du Popelordnungswidrigkeit nennst, würde ich persönlich schon ärgerlich finden, immerhin bedeutet es einen Punkt in Flensburg.
Für einen Probezeitler ist es vielmehr, denn er wird dafür unverhältnismäßig hart bestraft. Einige Hundert Euro sind für manche kein Pappenstiel, und immerhin geht es hier um 1 km/h mehr oder weniger.
Also, ich habe da schon ein gewisses Verständnis für, trotzdem gebe ich dir Recht, daß es in Deutschland zu viel Bürokratie gibt, und daß das oftmals auch an den Bürgern liegt!
Pascal
04.08.2005, 09:50 Uhr
zu: was kann man anfordern
@BS01
"Es geht hier nicht um 1 km/h sondern um 21 km/h !!!"
Ich habe nie abgestritten, daß er zu schnell war. Tatsächlich hast du auch Recht, die Grenze sind 21 km/h. Aber wenn er tatsächlich nur 20 km/h zu schnell war, das Meßgerät aber 21 km/h gemessen hat, dann ist die Grenze in diesem Fall 1 km/h und falls du mich fragst, hat der Beschuldigte einen Anspruch darauf die Strafe zu bezahlen, die ihm zusteht, sei es nun die höhere oder die niedrigere.
@Heuschrecke
"und ein Fahranfänger ist nun einmal ein Fahranfänger und wird anders bestraft."
Wäre es nicht sinnvoll einen Fahranfänger mit besonderer Nachsicht zu bestrafen, da er ja noch nicht so gut Auto fährt wie die anderen? Vergleichbar mit dem Jugendstrafrecht? Ich habe ja nix gegen Ungleichbehandlung, aber einsichtig sollte sie schon sein.
Reisschuessel
04.08.2005, 11:12 Uhr
Höflichkeit ist eine Zier...
Moin Pitscho,
vielen Dank für Deine überaus freundliche Antwort.
Anstatt hier einfach nur den moralischen Zeigefinger zu heben, wie einige Poster vor mir, habe ich versucht, Dir einen Weg aufzuzeigen, wie Du Deine Situation vielleicht wirklich noch "rumreißen" kannst.
Dabei finde ich es nur fair, wenn ich bei Dingen, über die ich mir nicht sicher bin, auch dabeischreibe, daß ich mir nicht sicher bin.
Aber da Du es ja offensichtlich sowieso besser weißt, geh' in Gottes Namen zur Bußgeldstelle, mach' dort ein riesen Faß auf, weil Du armer Mensch als einer der Wenigen auf dieser Welt unfairerweise geblitzt wurdest. Die warten da bestimmt schon auf Dich.
Dann wirst Du sehen, daß die Messung absolut korrekt war, das Foto Dich eindeutig zeigt, Dein Kennzeichen klar sichtbar war, und dann darfst Du ZAH-LEN.
Du könntest natürlich auch auf das dumme Gerede der Reisschüssel hören, Dir einen Anwalt nehmen und die Sache mit dem Widerspruch gegen das Bußgeld richtig und wirklich erfolgversprechend angehen.
Alternativ darfst Du mir aber auch gerne vorschlagen, "einfach mal die Fresse zu halten".
Mir scheint fast, daß es da ausnahmsweise mal den Richtigten getroffen hat...
Gruß - RS
Rockyna
04.08.2005, 12:04 Uhr
zu: was kann man anfordern
Hallo
Also ich muss an dieser Stelle des letzten Beitragverfasser recht geben.
Was willst du eigentlich im Forum hier,deine Naivität unter Beweiß stellen? Wenn du alles schon so genau weißt,warum fragst du dann. Ich würde so Leute wie dich sowieso viel härter bestrafen. Wahrscheinlich biste einfach noch nicht reif für die ganze Sache und leidest womöglich unter deiner Jugendlichkeit.
Gruß
Rockyna
04.08.2005, 12:26 Uhr
zu: was kann man anfordern
Hallo Pitscho
Sorry für meine Ausdrücklichkeit,aber ich finde die Tipps,die dir hier gegeben werden schon richtig und es ärgert einem manchmal,dass manche Leute manches auch nicht einsehen können. T`schuldigung
mfg ;-)
Pascal
04.08.2005, 18:44 Uhr
zu: was kann man anfordern
"Die Probezeit ist sicherlich nicht optimal, aber so ganz würde ich sie nie abschaffen wollen."
Was war eigentlich, bevor es die Probezeit mit all ihren Sanktionen gab? War es da so viel schlechter? Ich weiß das leider nicht, war vor meiner Zeit...
Du verweist auf die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber. Deine Argumentation ist gut, man will dafür sorgen, daß man die Leute schnell wieder von der Straße holen kann. Aber warum bleibt da der schale Beigeschmack des abkassierens?
Ich weiß, das will jetzt keiner hören, aber die Bußgelder sind teilweise im Haushalt eingeplant, und wenn die Leute auf einmal alle brav fahren würden, dann hätte Papa Staat noch massivere Finanznöte als jetzt schon. Will der Staat wirklich erreichen, daß sich die Menschen an die Verkehrsregeln halten oder sind Regelverstöße (solange sie niemand schädigen) gar in seinem (finanziellen) Sinne? Wenn hier jemand sagt, man "muß dazu stehen, daß man Mist gebaut hat und sein Bußgeld bezahlen" muß ich immer an diese Doppelmoral denken.
Dreizack
04.08.2005, 23:37 Uhr
zu: was kann man anfordern
Ich habe da einen unheimlich hinterlistigen Trick wie ich die Blitzer tüchtig drankriege, ich fahr einfach nicht schneller als statthaft!
Gut, gut, ich gebe es zu, der Trick funzt nicht immer, manchmal ist man einfach zu dusselig und vergisst dran zu denken und wird prompt an bekannten Stellen einer 30er-Zone mit 42 oder so geblitzt....grrrrrrr...da ärgert man sich dann doppelt über sich selbst.
Noch bescheuerter ist es wenn man wie ich heute, auf eine gelbe Ampel glotzt, noch so 10 Meter entfernt ist und statt zu bremsen Gas gibt und schön bei dunkelrot durchzischt, vor allem noch wenn man weiß daß man so 400 mtr. weiter sowieso an der folgenden roten Ampel stehen wird.
Ich hab mich gefragt was das sollte, keine Ahnung, es gibt wohl Tage wo man wohl ein bisserl deppert ist.
Wenn jedenfalls die Rechnungen kommen, sollte man sie einfach bezahlen und versuchen Gegenmaßnehmen zu entwickeln und nicht rumnölen was die Welt doch für ein böses Luder ist.
Pascal
05.08.2005, 12:55 Uhr
zu: was kann man anfordern
"Auch nicht das Wahre, oder?"
Nein, ist es nicht. Welcher Politiker will sich da noch hinstellen, und GLAUBWÜRDIG erzählen, daß er möchte, daß Jugendliche weniger Alkohol trinken. Keiner!
Was meinst du denn, warum man die nächste Stufe der Tabaksteuererhöhung ausgesetzt hat? Weil sie gewirkt hat!!!!
Die Einnahmen sanken und das konnte man sich nicht leisten!
"Wer weiss, vielleicht wird die Probezeit ja erst noch entdeckt und die Strafen noch viel weiter angehoben ... irgendwo muss das Geld ja herkommen. "
Da würde ich mich wieder halb tot lachen, wie schon bei den vergeigten Erhöhungen der Tabaksteuer (siehe oben). Irgendwann müßten sie die Strafen wieder senken, damit die Leute wieder Verkehrssünden begehen!!!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?
In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen
Bremsen, Lenkrad bzw. Lenker gut festhalten und versuchen, die Fahrtrichtung beizubehalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?
Mit Gegenverkehr
Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen
Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte
An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
An Grundstücksausfahrten
Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
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