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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
loco
04.08.2005, 17:32 Uhr
verkürzung der sperrfrist
hallo und salutti!
habe im sep. 2004 beim einparken eine strassenbeleuchtung beschädigt, was ich durch meine trunkenheit leider nicht bemerkte und ohne den schaden zu melden mein fahrzeug verlassen habe. das gericht brummte mir eine geldstrafe von 3600,00 euro und 11 monate sperrfrist auf. meinen führerschein musste ich zum 01.12.2004 abgeben. seitdem habe ich keinen alkohol getrunken (habe seitdem vorfall auch keine lust/bock mehr auf das zeug) und mein ggt-wert liegt bei 8 (normal wäre 66). ausserdem habe ich beim tüv an einem kurs wo ich mich mit meinem offensichtlichen alkoholproblem auseinandersetzen konnte teilgenommen ( dauer des kurs lag bei 3 monate 6-7 sitzungen). meine sperrfrist läuft bis 31.10.2005. da ich selbständig bin und ich den führerschein dringend benötige möchte ich die sperrzeit um 2 monate verkürzen, den so könnte ich noch im aug. die mpu machen. kann mir jemand sagen was ich für eine sperrfrist verkürzung machen muss bzw. kann ich selber an das gericht einen brief schreiben, wenn ja, was muss ich da inhaltlich alles reinpacken.
anwalt möchte ich keinen beauftragen, da ich von dem schon genug abgezockt wurde.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
In Einbahnstraßen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln
Vorsichtig links vorbeifahren
Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten
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