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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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07.08.2005, 13:36 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Nun. Zu Deiner Einstellung, dass Dir die Sozialstunden gut getan haben sehe ich sehr positiv an.
Aber zu Deiner eigentlichen Frage. Die Geschädigte hat Anspruch auf einen Leih- oder Mitwagen, oder einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Beides kostet Dich eigentlich gleich viel. Ob nun 400 Euro dem Schaden angepasst sind, kommt darauf an, wie lange ihr Auto in der Werkstatt war und nach dem Schadensgutachten sein durfte. Aber vom Grundsatz her, musst Du ihr den Wagen zahlen, sprich normalerweise Deine Haftpflichtversicherung

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08.08.2005, 13:11 Uhr

zu: ist die zahlung erforderlich?

Hallo aku,

bist du sicher, dass du die 1400 EUR aus eigener Tasche bezahlen musst? Üblicherweise zahlt das die PKW-Haftpflicht. Dafür wirst du dann in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.

Viele Grüße

steffi (37)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

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Sie dürfen

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

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