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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Bußgeld_Rookie
10.08.2005, 20:07 Uhr
0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Hallo allerseits.
Von meiner Freundin der Bruder wurde neulich von der Polizei kontrolliert. Er hatte angeblich 2 Stunden vor Fahrtantritt 0,5 Liter Bier getrunken.
Das ergab dann bei der Messung 0,55 Promille.
Da er noch mitten in der Probezeit ist, ist die Aufregung natürlich gross. Mit welchem Strafmaß hat er zu rechnen? Für aufschlussreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Grüsse...
 xgoedex
10.08.2005, 20:14 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, 250 Euro Geldbuße (beim ersten Mal).
Während der Probezeit bedeutet das Nachschulung.
0,55 Promille bei einem 0,5 Bier vor 2 Stunden???
Glaubt er doch wohl selber nicht! Es sei denn, er ist nur 1,50 groß und wiegt 40 kg oder hat keine Leber.
 Lovetrain2004 
10.08.2005, 20:19 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Hallo,
also bis auf das, dass ich es mir nicht Vorstellen kann, das man bei einem 0,5l Bier schon 0,55 Promille hat, ist es so dass er Punkte bekommt und somit eine Nachschulung machen muss, die ungefähr zwischen 300-400 Euro kosten kann.
Dazu kommt noch eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren.
Und du bist dir Sicher das er der Bruder von deiner Freundin ist???
Na ja mir kanns egal sein, aber das ist was auf Ihn zukommt.
ICh glaub das war aber auch noch nicht alles, aber das schreiben dir die anderen schon noch dazu.
Gruß Lovetrain2003
 Bußgeld_Rookie
10.08.2005, 20:27 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Ja, sowas in der Richtung hatte ich mir schon gedacht.
Was wird so eine Nachschulung kosten? Ich denke mal, dass das ein ganz schön teurer halber Liter Bier wird.
 Bußgeld_Rookie
10.08.2005, 20:31 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Oh, hatte schon jemand geantwortet.
Ja, ohne Mist, ist der kleine Herr Schwager. Hat ein halbes Jahr den Schein und macht ne Menge falsch, würde ich mal sagen.
Ich selber bin 23 und hatte mit 18 schon keine Probezeit mehr (Krad). Nur mal so, zu Erklärung.
 Rebell TF
11.08.2005, 11:03 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Wer ein Fahrzeug führen will sollte meiner Meinung nach grundsätzlich 0,00 Promille haben. Ich würd dem "Herrn Schwager" dringend ne freiwillige Nachschulung und Claustaler Alkohlfrei empfehlen.
 Bußgeld_Rookie
12.08.2005, 00:04 Uhr
zu: 0,05 Promille zuviel während der Probezeit???
Um ehrlich zu sein, können wir uns das auch nicht so recht vorstellen (meine Freundin und ich).
Jetzt steht natürlich Ärger bevor, denn die Eltern wissen noch nichts von ihrem Glück.
Er hat´s wohl auf die leichte Schulter genommen, jetzt kann man nur hoffen, dass Papa nicht alles bezahlt, damit es ihn wenigstens ein kleines bischen zum Denken anregt....
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen
Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren
Der Lkw wird anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-114 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf auf dieser Straße mit einem Kraftfahrzeug fahren?

Wer Waren liefern muss
Wer jemanden besuchen will
Wer etwas einkaufen will
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
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