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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern foema
12.08.2005, 16:35 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Hi, nen bisschen freundlicher wär auch mal nett gegenüber Neulingen, Heuschrecke ;)
Also es ist schon so, dass ein Gericht nem Polizisten mehr glaubt als einem Autofahrer, denn warum sollte ein Polizist jemandem was anhängen wollen? Gibt es ja erst einmal eigentlich keinen Anlass zu. Wenn du nun eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du es natürlich mit dem Gerichtsweg probieren. Wenn nicht, würd ich das lassen. Besonders, weil Telefonieren am Steuer auch nicht so schlimm ist, denn das ist nur nen B-Verstoss, was bedeutet, dass es erst Auswirkungen auf die Probezeit hat, wenn dir das zweimal passiert. An deiner Stelle würd ich die 40 € zahlen und gut ist. Dann musste allerdings aufpassen, dass die dich nicht wieder (oder halt überhaupt) beim telefonieren erwischen, denn beim zweiten mal müsstest du ne Nachschulung machen.

MfG foema

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12.08.2005, 16:44 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Ich meinte den leicht ironischen Unterton ;)
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass man nichts akzeptieren sollte, was ungerechtfertigt ist, wobei natürlich auch miteinbezogen werden sollte, ob überhaupt Erfolgschancen bestehen und ob es sich lohnt angesichts der Höhe der Strafe.

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12.08.2005, 16:46 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Also ich weiss eignetlich schon, ob ich telefoniert hab, und falls man es dann doch mal rein zufällig nicht mehr weiss, kann man im Handy nachschauen, da wird sowas in der Regel gespeichert, wann man mit wem telefoniert hat ;)
Also geh ich jetzt einfach mal davon aus, dass TOM2005 schon sicher weiss, dass er eben nicht telefoniert hat.

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12.08.2005, 16:54 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Naja, also ich würd die Strafe einfach annehmen und gut, es lohnt sich doch nicht, wegen 40 € so nen Theater zu machen. Vor allem wird das höchstwahrscheinlich wesentlich teurer, wenn er ohne Rechtschutz verliert. Wenn er einen hat, dann natürlich Veto einlegen. Aber grundsätzlich wird es doch nicht so schwer sein, einfach nicht zu telefonieren während der Fahrt, stell dir vor, ich fahr seit fast 2 Jahren und hab noch nie während der Fahrt telefoniert :O

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12.08.2005, 16:57 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Ich hab nen Nokia 6230 und da seh ich beim drücken auf die Wähltaste ne Liste mit allen gewählten Nummern, inkl. Datum und Uhrzeit. Also das kann man schon alles nachvollziehen. Kann man nur leider nicht als Beweis nehmen, da man die Einträge einzeln löschen kann.

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12.08.2005, 17:07 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Mir ging es auch darum, dass der Beschuldigte ohne Probleme nachschauen kann, ob er telefoniert hat und das Vergessen des Telefonats somit eignetlich unmöglich ist. Somit weiss derjenige schon genau, ob er telefoniert hat oder nicht. Ob man dann rechtliche Schritte einlegt, muss dann jeder selber wissen.

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12.08.2005, 17:12 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Theoretisch geb ich dir natürlich recht, aber die Kosten sind doch nicht unerheblich, wenn er verliert, was meiner Meinung nach nicht unwahrscheinlich ist. Deshalb würde ich das sein lassen, ausser, wie schon gesagt, er hat ne Rechtsschutzversicherung.

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12.08.2005, 17:30 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Also ich wurde beim Telefonieren nur einmal erwischt obwohl ichs schon hunderte Male gemacht hatte. Da hab ich mich rausgeredet von wegen ich hab mein Kopf abgestützt auf die Mittelarmlehne etc.
Allerdings hab ich jetzt ne Freisprecheinrichtung mit der das viel besser geht :-D

Wie Heuschrecke schon meinte: Anwalt nehmen etc. Allerdings wär mir das ganz neu das ein Polizist irgentwas ohne Beweise anzeigen zu können. Wenn dann hätte neben ihn einer sitzen müssen, aber so...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pascal
12.08.2005, 18:09 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

"Aber warum sollte man als Unschuldiger vor einem guten deutschen Gericht verlieren?"

Die Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder?

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12.08.2005, 21:42 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

"Oder will hier jemand behaupten, dass unsere Richter jemanden schuldig sprechen ohne einen Beweis dafür zu haben."

Zum einen gibt es auch in Deutschland Justizirrtümer.

Zum anderen wird glaube ich den Polizisten geglaubt und der Zivilperson nicht. Oder irre ich da? Und dann wird man trotz mangelnden Beweises für schuldig befunden.

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13.08.2005, 10:24 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

"Da hat man nichts getan und nur weil ein Polizist meint was gesehen zu haben hat man automatisch verloren? Und nur die, die sich eine Rechtsschutzversicherung gönnen, können es ruhigen Gewissens auf eine Klage ankommen lassen?"

Ich gebe dir vollkommen Recht.

"meines wissens werden polizisten vor gericht als glaubwürdiger angesehen, da sie eben einen diensteid geschworen haben"

Super Argumentation. Was ein solcher Eid wert ist, müßte jeder spätestens seit Helmut Kohl wissen... Es gibt immer schwarze Schafe und aufgrund dieser wenigen ist die jetzige Praxis (Polizist = sagt Wahrheit, Zivilperson = Lügner) hinfällig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern undsonstgehtsnoch
13.08.2005, 11:40 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

wie hoch sind deine handykosten im monat ? über 40 € ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dark99
25.08.2005, 23:18 Uhr

zu: Telefonieren am STEUER???

Also da ich auch schon mal erwischt wurde und mein brief hete bekommen hab werde ich kurz abtippen was die lieben beamten mir geschickt haben.:

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer

Ihnen wird vorgeworfen,

am 23.07.2005 m 14:12 Uhr in ( Ortsname ) als Führer des PKW amtliches Kennzeichen ( KFZ-ZEICHEN ), folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 24 StVG; § 23 Abs. 1a, §49 StVO;

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie nachstehende Geldbuß nach § 17 OWiG ( Odnungswidrigkeitengesetz ) festgesetzt; außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendige Auslagen zu tragen ( §§ 105, 107 OWiG i.V.m §§ 464 Abs. 1-2, 465 Strafprozessordnung ).

Geldbuß: 40,00 €
Gebühr: 20,00€
Auslagen der Verwaltung: 5,60 €

Summe: 65,60€

So das ist der stand als ich am Steuer Telefoniert habe nd das waren grade mal 2 sek. da ich auch noch in der probezeit bin muss ich bis jetzt noch kein seminar oder sonstiges nachmachen also ich habe 1 B punkt und nach einem jahr wenn ich nichts machen wird er auch dan wieder gelöscht.

Mfg

Dark99

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Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

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Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

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Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus