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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gleb
19.08.2005, 21:12 Uhr

Bitte Hilfe

Ich habe seit 5 tage mein führerschein gekriegt. Ich wolte mein auto parken.Dann wurde ich erwischt mit 1,3 promillen was kann ich machen das mein führerschein weniger entzogen wird und mit was muss ich rechnen.(Probezeit)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
19.08.2005, 22:16 Uhr

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Tja schön dumm... Autofahren und alk passt nich zusammen Kollege.

Was Strafen in Sachen Promille angeht hab ich ka. Muss mich mit sowas auch net auseinandersetzen weil ich nie besoffen autofahren werde...

Lizzard

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.08.2005, 22:45 Uhr

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toller beitrag, lizzard, danke...

mußte das nur gerade loswerden, ich werde morgen mal was (sachliches) daszu schreiben, heute hab ich leider keine Zeit :), aber, Gleb, die Probezeit ist Dein geringstes Problem.

Wäre nett, wenn Du bis dahin ein paar Details rausrücken würdest: ist 1,3 0/00 das Ergebnis der Blutentnahme oder des Pustens? Wurden Fahrauffälligkeiten festgestellt? War es eine Routinekontrolle? Gab es einen Unfall?

mfG Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
19.08.2005, 23:24 Uhr

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Nix kannste machen, rein gar nix, außer warten auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Der braucht etwa sechs bis acht Wochen, dort wird wenn nix weiter war, was von einem Termin in sechs Monaten vor dessen Ablauf keine neue FE erteilt werden darf, nebst etwa 40 TS drinstehen.
Dazu gibts sieben lustige Punkte in Flensburg.

Ob es noch Extraschmankerln für Probezeitler gibt weiß ich nicht, könnte es mir aber gut vorstellen.


Lizzard, woher willst du so genau wissen daß dir das nie passiert?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volume
19.08.2005, 23:44 Uhr

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@ Dreizack :Weil man sowas eben weis! Jeder, der einigermaßen normal ist, würde nie mit 1,3 Pm ins Auto steigen und fahren ! Ich werde es auch nie tun !

Würdest du einen Menschen ermorden ? Nein ? Woher willste das denn wissen ? Die Frage kannste auch so stellen !

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20.08.2005, 10:16 Uhr

Folgen der Trunkenheitsfahrt

So... jetzt mal Butter bei die Fische :)

Wie eine Trunkenheitsfahrt geahndet wird, hängt stark von den Umständen ab, nach denen ich oben gefragt habe. Die "magische" Gtrenze von 1,1 0/00 hast Du ja überschritten.

Daß Du wegen Deiner Probezeit ein Aufbauseminar besuchen werden mußt und daß die auf 4 Jahre verlängert wird, ist erst mal unwischtig dabei. Entscheidend sind eher 7 Punkte in Flensburg die Dich erwarten.

Wir befinden uns übrigens nicht mehr im Bereich der Straßenverkehrsordnung, sondern Du hast gegen das Strafgesetzbuch gehandelt. Wichtig ist, was Dir genau vorgeworfen wird (deshalb meine Fragen). Das Gericht wird eine Geldstrafe verhängen, die zwischen 30 und 100 Tagessätzen liegen kann.

Dein Füherschein wird entzogen werden, und die Fahrerlaubnisbehörden werden angewiesen sein, vor Ablauf einer bestimmten Frist keinen neuern zu erteilen. Die Grenze für die Dauer dieses FE- Entzuges ist nach oben offen. Realistisch bei Dir sind 10 - 25 Monate, ich denke, wenn es keinen Unfall gab usw. werden es bei Dir 12-14 Monate sein.

Das Gericht kann alternativ zu der Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängen.

Wenn das Gericht nicht den Eindruck hat, daß Du ein Alkoholproblem hast oder Wiederholungsgefahr besteht, solltest Du um eine MPU herumkommen, wenn Du nicht schonmal wegen irgendetwas in der Richtung aufgefallen bist.

So... jetzt überlasse ich mal wieder den anderen das Feld...

Und jeden Kommentar zum Verhalten von Gleb, aber auch zum Verhalten der anderen Forenteilnhemer unterlasse ich mal...

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20.08.2005, 18:00 Uhr

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"Weil man sich vielleicht zusammenreissen kann und nicht in der ersten Woche gleich sturzbetrunken zum Auto rennt. "

Genau so seh ich das auch.

@Durbanza:

Weil ich nie trinke wenn ich danach autofahre. 1,3 Promille ist schonm ziemlich heftig. bei 0,6 hätt ich nicht unbedingt hgesagt du bist dumm aber 1,3 hoho....

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20.08.2005, 18:25 Uhr

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Selbst wenn, unangebrachter Beitrag... aber wie gesagt, dazu lasse ich mich nicht aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
20.08.2005, 19:44 Uhr

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Seit 5 Tagen Führerschein und dann mit 1,3 Promille ? Klassischer Fall von Ungeeignetheit ! Die Behörde wird wohl die Sperrfrist auf über 2 Jahre ausdehen !

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20.08.2005, 20:54 Uhr

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Natürlich finde ich das schon recht meschugge sich nach fünf Tagen den Lappen wegen Suff abnehmen zu lassen, das meinte ich nicht, daß man sich nicht etwas zusammenreißen kann.

Nur gibt es z.B. Fälle, muß ja tatsächlich nicht so kommen, aber zum Bleistift sitzt man abends tuhus, vielleicht mit Freunden, trinkt ein paar Fläschkes und hat auch nicht mehr vor zu fahren.

Plötzlich ein Anruf, irgendwer von der Familie z.B. hat einen schweren Unfall oder was ähnliches.......ganz sicher ist da jeder derer die sich so sicher sind so vernünftig ein Taxi zu rufen, gelle?

Ich will ganz bestimmt keine TF rechtfertigen, nur sollte man sich da so sicher nicht sein selbst davor gefeit zu sein.

Außer man ist, wie ich z.B. schon seit 15 Jahren, Abstinenzler, da kann allenfalls mal Übermüdung vorkommen, ist auch nicht in Ordnung, birgt aber zumindest nicht die Gefahr der Selbstüberschätzung wie bei Alk und süchtig wird man davon auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gleb
20.08.2005, 23:45 Uhr

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danke rführ eure antworte aber ich habe nur 10 meter gefahren und habe keinen überfahren mein freund hatte bauch schmerzen und er hatte ganzer zeit auto gefahren bis nachause und der ist gleich nachause gerannt und hat gesagt das ich konnte vieleicht das auto parken. und dann wurde ich erwischt

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
21.08.2005, 01:02 Uhr

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Siehste, genau wie ich meinte, hilft aber nix, da mußte getz durch.
Egal ob Bauchweh vom Kumpel, ob einen oder hundert Meter, führen von Fzg unter Alkeinfluß im öffentlichen Verkehr wird wie vor beschrieben geahndet.

Wenn der Lappen dann weg ist, komm bloß nicht auf den Gedanken andere "wichtige" Fahrten machen zu müssen!
War dein Kumpel auch knülle?
Hat er dich wohl wissend um deine Trunkenheit die Karre fahren lassen? Eieiei......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HighHeelDiva
22.08.2005, 16:37 Uhr

zu: Bitte Hilfe

Ich glaube meine Meinung zu Alkohol am Steuer ist wohl bekannt, sorry, aber dafür hab ich kein Verständnis, wer setzt seinen teuer bezahlen FS so leichtsinnig aufs Spiel? Kannst froh sein, dass nichts weiter passiert ist, als dass Du erwischt wurdest.
Sorry, klingt evtl hart, aber anders kann ich hier nicht reagieren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B / 3 Fehlerpunkte

Vor dem Motorrad will ein Pkw auf die Fahrbahn zurücksetzen. Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-108-B

Dass Ihr Bremsweg länger als normal werden kann

Dass der Motorradfahrer plötzlich bremst

Dass die Bremsleuchten des Pkw erlöschen und dieser weiter zurücksetzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Abbremsen und notfalls anhalten

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist