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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
29.08.2005, 20:30 Uhr

Lackschaden in der Probezeit

3 Tage vor Ende der Probezeit bin ich mit dem Dienstwagen meiner Zivildienststelle ausgeparkt(ich musste eine Patientin nach Hause fahren) und habe dabei den Wagen meiner Arbeitskollegin(die auch ein Stück weit in der Einfahrt stand) geschrammt, sodass jetzt ein Lackschaden entstanden ist.
Besteht die Gefahr einer Nachschulung/Punkte/Probezeitverlängerung?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
29.08.2005, 21:29 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Führerschein is wohl weg...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.08.2005, 21:43 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

"Führerschein is wohl weg... "

Klar, du hast vergessen dass er noch ein Jahr Gefängnis bekommt!

So ein Blödsinn, es gibt HÖCHSTENS eine Geldbuße, mehr nicht. Und für alle Erbsenzähler unter euch: Geldbuße ist für mich das gleiche wie ein Ordnungsgeld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.08.2005, 00:18 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Wenn der beschädigte Wagen einer Arbeitskollegin gehört, dann wird diese wohl kaum die Polizei gerufen haben. Also wird der Fall auch nicht aktenkundig, also passiert auch nichts im Rahmen der Probezeit.

Mit den Meldungen an die Haftpflichtversicherung hat das nichts zu tun, da sich die Versicherung nicht um andere rechtliche Konsequenzen kümmert. Also der Versicherung den Schaden melden, dann ist die Sache erledigt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
30.08.2005, 08:05 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

THX@Georg, das wollte ich wissen.
Heute werd ichs meiner Chefin beichten...

Gruß Simmel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Simmel
01.09.2005, 20:03 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

Alles kein Problem, musste nen Zettel ausfüllen und keine weiteren Folgen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
01.09.2005, 22:12 Uhr

zu: Lackschaden in der Probezeit

stimmt, solang du der kollegin das gesagt hast.
hat sie vorher die polizei gerufen ists ne unfallflucht, dann siehts natürlich anders aus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen geradeaus weiterfahren. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-101-B

Beschleunigen und sich zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln

Bei einer ausreichenden Verkehrslücke nach rechts wechseln

Geschwindigkeit verringern, Abstand halten und gegebenenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich