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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubu
01.10.2005, 01:01 Uhr

Unfall

Hallo leute! Brauche eure Hilfe erneut!
Hatte vor paar Wochen kleinen Unfall gehabt.
Ich bin aus dem Parkplatz zu weit rausgefahren, habe dadurch den Verkehr gefähdet. Habe dann zurück gesetzt, den Wagen hinter mir habe ich, wegen der Sonne Blendung, in den rückspiegel nicht bemerkt. Der stand versetzt nach rechts.Bin mit 5 km/h gegen das Auto rückwerts gefahren. Die Polizei war da und ich werde Bussgeld Zahlen müssen. Muss ich denn als Anfänger die Nachschulung machen? Es ist ein geringer Sachschaden entstanden ( 700 Euro )

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01.10.2005, 14:11 Uhr

zu: Unfall

Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist völlig egal. Auch wie tief die Sonne stand und ob der Wagen hinter dir versetzt stand.
Beim Rückwärtsfahren gelten besondere Sorgfaltspflichten. Wenn dir also eine Fehler beim Rückwärtsfahren vorgeworfen wurde (davon gehe ich fast aus), wird innerhalb des nächsten halben Jahres die Aufforderung zum Aufbauseminar kommen. Zusätzl. Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Keinesfalls überholen

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-019-B

Die Straßenbahn muss mich vorher abbiegen lassen

Ich muss die Straßenbahn durchfahren lassen

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können