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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern silvio
12.10.2005, 12:41 Uhr

So ein Mist einen Unfall in der Probezeit gehabt

Was würdet ihr machen?
Hatte gestern einen Unfall.
Ich stehe auf einer Seitenstraße mti Vorfahrtsschild. Von unten etwa 20-25m entfernt kommt ein Auto was blickt um nach rechts einzubiegen. Die 2. Spur der Straße ist frei. Also fahre ich raus. Das Auto, welches hinter diesem "Abbiegerauto" fährt schärt nach links auf die 2. Spur aus und will gleich wieder auf die rechte Spur ziehen und übersieht mich dabei und fährt mir so vorne ins neue Auto.
Laut Polizei bin ich Schuld!!! Er sagte zur Polizei klar, dass er mich übersehen hätte. Wenig später waren gleich dessen Eltern da, weil diese wohl in der Nähe wohnen. Der eine Polizist und der Vater hatten gleich ein Superverhältnis. Was soll ich jetzt machen. Ich bin noch in der Probezeit und lt. Polizei werde ich auf jeden Fall ein Bußgeld bekommen!

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12.10.2005, 13:00 Uhr

zu: So ein Mist einen Unfall in der Probezeit gehabt

»lt. Polizei werde ich auf jeden Fall ein Bußgeld bekommen! «

Weswegen? Was genau wurde dir zum Vorwurf gemacht?

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12.10.2005, 13:06 Uhr

zu: So ein Mist einen Unfall in der Probezeit gehabt

Missatung der Vorfahrt wird mir vorgeworfen und damit alleinige Schuld
Was meinst du welche Chancen habe ich wenigstens auf 50:50 raus zukommen

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12.10.2005, 13:27 Uhr

zu: So ein Mist einen Unfall in der Probezeit gehabt

Dann meinst du mit dem Vorfahrtschild sicherlich das "Vorfahrt achten!" Schild. Der andere Unfallbeteiligte war also auf der vorfahrtberechtigten Straße. Dann erklärt sich natürlich auch der Bußgeldtatbestand.
Es wird auf folgendes hinauslaufen:

"Sie mißachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205 / 206.
§ 8 Abs. 2
60,- Euro (+Gebühr), 3 Punkte, A-Verstoß = Nachschulung

Es ist dabei ziemlich unerheblich, ob er dich übersehen hat, da er auf der Vorfahrtstraße war. Entscheident ist, dass du ihn nicht gesehen hast, bzw. zu spät.
Der Vorwurf der Polizei, bzw. die Entscheidung, wer aus verkehrsrechtl. Sicht den wesentl. Fehler gemacht hat, der hauptsächlich zum Unfall geführt hat, ist eine Sache (und die daraus resultierenden Folgen).
Eine Schuldverteilung (wie die Regelung 50:50) ist eine Angelegenheit der Versicherung (privatrechtlicher Teil).
Höher gestuft wirst du wohl so oder so, da es immer dabei bleibt, dass der andere Vorfahrt hatte.

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12.10.2005, 16:28 Uhr

zu: So ein Mist einen Unfall in der Probezeit gehabt

auto erst 1 jahr alt und ich habe ihn erst 4 wochen gehabt!! vorn ist halt alles defekt

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-108-B

Weil die Fahrbahn glatt ist

Weil die Sicht durch die Kurve behindert ist

Weil die Fahrbahn durch den falsch parkenden Pkw verengt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt