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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern syracus
25.10.2005, 16:21 Uhr

Bußgeldbescheid berechtigt???

Hallo Leute. Nach 8 Jahren Führerschein und absolut weißer Weste hat es mich nun auch mal erwischt. Ich wurde am 15.08.05 auf der Autobahn in ner Baustelle (erlaubt 60km/h) mit 88km/h geblitzt. Da es ja meine chuld war, hätte ich kein Problem das Geld zu zahlen, weiß aber nicht, ob es nicht doch eine Chance gibt, ungeschoren davon zu kommen??? Nun meine Frage: Nach meiner Erinnerung habe ich beim Blitzen gerade einen LKW überholt und bin quasi auf der linken Spur zw. 2 LKWs gewesen. Nun habe ich gehört, dass, wenn auf dem Foto noch ein zweites Fahrzeug zu sehen ist, kein Bußgeld erhoben werden kann. Ist das korrekt? Ich habe nur den Auschnitt mit meinem Gesicht bekommen. Lohnt es sich das komplette Bild anzufordern bzw. ist das überhaupt möglich. Kleine Zusatzinfo. Ich war nur der Fahrer, das Fahrzeug ist auf meine Freundin zugelassen.

Gruß, syracus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
25.10.2005, 18:05 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

"Da es ja meine chuld war, hätte ich kein Problem das Geld zu zahlen,"


hast ja anscheinend doch ein problem damit ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern syracus
26.10.2005, 10:13 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

Danke für eure Hilfe. Nun mal noch eine andere Idee. Die Eltern meiner Freundin haben nun den Bescheid bekommen. Da meine Freundin ja in Frankreich wohnt, könnten sie den Bescheid ja zurückschicken mit dem Hinweis der neuen Wohnanschrift meiner Freundin. Wenn diese dann den Bescheid in Frankreich erhält, wird sie auf mich verweisen. Und ehe ich dann den Bescheid bekomme ist die 3 Monatsfrist wohl schon lange abgelaufen. Geblitzt wurde ich am 15.08. Der Bescheid erreichte meine "Schwiegereltern" am 20.10.05. Was meint ihr, macht das Sinn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
26.10.2005, 10:23 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

nicht viel da die frist ja ausgesetzt wird sobald die behörde in aktion tritt. zahl den mist doch einfach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuLangsam
26.10.2005, 18:18 Uhr

zu: Bußgeldbescheid berechtigt???

Glaub mir, die holen sich die 88.-€ von Dir, egal wie.
Wenn es nicht eindeutig gewesen wäre, dann hätte Sie Dir keinen Bescheid geschickt.

Ich würde in dem Auto meiner Mutter mit Sonnenbrille erwischt, die haben mich mehrmals zu Hause, im Wochenendhaus und beim Nachbarn besucht und geklingelt. Glaub mir, die kriegen das Geld...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge