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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marek
22.11.2005, 23:35 Uhr

Bitte um Hilfe!

Hallo!

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vor einer Weile mit 21 km/h (Toleranzwert eingerechnet) geblitzt wurden und muss ein Aufbauseminar absolvieren. Ich habe am 29. September die Aufforderung dazu per Post zugesandt bekommen. Da die Frist ja 2 Monate beträgt, habe ich nun noch 7 Tage Zeit bis die Frist abläuft.

Nun habe ich da ein paar Fragen:
In dem Brief steht, dass ich bis spätestens 2 Monate nach der Zustellung des Briefs, eine Bescheinigung über die abgeschlossene Teilnahme an dem Aufbauseminar vorlegen muss.
Nun habe ich aber in anderen Foren gelesen, dass eine Bescheinigung für Anmeldung eines Aufbauseminars erstmals ausreicht. Ist das wahr?
Falls es nicht wahr ist:
Ist es erfahrungsgemäß möglich in den restlichen Tagen bis zur Frist, dieses Seminar noch durchzuziehen.

Ich bin von meinem Führerschein sehr abhängig und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir so schnell wie möglich antworten könntet.

MfG
Mark

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marek
23.11.2005, 19:48 Uhr

zu: Bitte um Hilfe!

Ich hatte eigentlich nicht vor mich hier irgendwie rechtfertigen zu müssen, aber naja...

Ich bin ein längere Strecke gefahren, die ich noch nie gefahren bin. Auf einer längere Gerade fuhr ich dabei eine längere Zeit auf der linken Spur neben einem LKW. Also konnte ich die rechte Seite nicht sehen und somit auch nicht das 50-Schild das dort stand. Auf der linken Seite stand zwar auch ein Schild aber das war sehr schlecht zu erkennen, da es von einem Busch überwachsen war.

Ich war also überzeugt, dass ich weiterhin 70km/h fahren darf und bin völlig überrascht geblitzt wurden.

Ich habe gewendet und nochmal nachgeschaut ob dort irgendwo ein 50-Schild war, weil ich zuvor absolut keins gesehen habe. Bei einer langsamen Durchfahrt habe ich dann beide Schilder gesehen.

Seht es nun wie ihr wollt. Ich halte meine Strafe für absolut nicht gerechtfertigt, weil ich nichts dafür kann. Es kommt immer wieder vor, dass man neben einem LKW fährt und das Schild war absolut schlecht zu erkennen.

Auf jeden Fall habe ich die ganze Sache soweit schon geregelt. Ich habe mich angemeldet und eine Bescheinigung bekommen und beim Amt höflich um eine Verlängerung der Frist gebeten. Mit ein wenig Ehrlich- und Höflichkeit ist so manches möglich.

Trotzdem Danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

- das auf der Fahrbahn und auch auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur auf dem Seitenstreifen gilt

- das nur für Lkw gilt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung