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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
07.12.2005, 00:47 Uhr

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hallo aku,

habe dasselbe problem wie du :-)

ich habe meine versicherung bis zum 31.12.2005 gekündigt und ich möchte mich zum 1.1.2006 andere versicherung anmelden. problem is nur, das ich einmal unfall hatte...

ich habe jetzt 140% und eigentlich nächstes jahr (2006) 100%

aber wegen dem unfall?

soll ich der anderen versicherung sagen, dass ich ab 1.1.2006 100% habe oder so?

für eure antworten freue ich mich schon

mfg adam

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08.12.2005, 16:28 Uhr

zu: Versicherung wechseln

@calibrafahrer

Da brauchst Du gar nichts sagen, das ermittelt die neue Versicherung selbst über die alte - das ist das, was BS01 mit "mitnehmen" meinte.

Woher weisst Du, dass Du nächstes Jahr 100% haben wirst? Hast Du schon ein entsprechendes Schreiben von der Versicherung bekommen? Falls ja, dann bleibt das auch bei der neuen Versicherung so.

Solltest Du aber einen Schaden über Deine Versicherung reguliert haben, kann es eigentlich nicht sein, dass Du "dafür" auch noch mit den Prozenten runter gehst!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
08.12.2005, 19:58 Uhr

zu: Versicherung wechseln

habe es erfahren dass ich nächstes jahr 155% habe :(

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist