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klick1
05.12.2005, 11:13 Uhr
Unfallflucht im Autobahnstau?
Bin 62, seit 45 Jahren unfallfrei.
Vorgang: Autobahn Stau,drei Spuren langsam,ich auf 3.,auf 4.Spur ein schneller Überholer, der sich gerade noch vor der Bake reindrängt.Ich musste stark bremsen.Später habe ich (jetzt auf der 2.Spur) nach kurzem Auflösen des Staus beschleunigt und bin auf 3.(äusserste) Spur gewechselt.Dabei soll ich genau diesen vorher erwähnten PKW, der wohl ebenfalls stark beschleunigt hatte,beschädigt haben (Stosstange Audi A4:500€).
Dann wieder Stau nach 100m
Der andere Fahrer steigt aus, läuft zu mir und bedroht mich durch die Scheibe("Zeig Sie an!")Ich antworte,dass ich nichts bemerkt habe und er ja mein Kennzeichen habe.Es sei zu gefährlich, hier auszusteigen.
Ich bin dann doch 20m weiter ausgestiegen: an meinem Wagen nicht die geringste Unfallspur!
Jetzt Anzeige dieses Herrn :Unfallflucht.Hat angeblich Zeugen lt.Polizei. Diese hat meinen Wagen fotografiert und ich habe den Vorgang wie oben ausgesagt.
Was soll ich tun? Abwarten oder Anwalt nehmen? Fühle mich unschuldig oder bin ich da im Unrecht?Was passiert nun?
][
05.12.2005, 11:28 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
>Vorgang: Autobahn Stau,drei Spuren langsam,ich auf 3.,auf 4.Spur ein schneller Überholer, der sich gerade noch vor der Bake reindrängt<
Hört sich nach Reissverschluss und nicht nach reindrängen an.
>Später habe ich (jetzt auf der 2.Spur) nach kurzem Auflösen des Staus beschleunigt und bin auf 3.(äusserste) Spur gewechselt.Dabei soll ich genau diesen vorher erwähnten PKW, der wohl ebenfalls stark beschleunigt hatte,beschädigt haben (Stosstange Audi A4:500 EURO).<
Hört sich an, als sei der Audi hinter dir ebenfalls auf die 3. Spur gewechselt und habe schneller beschleunigt als du um dich zu überholen. Du hast ihn offensichtlich nicht so schnell gesehen und bist ebenfalls rausgezogen. Dabei sollst du ihn berührt haben. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Wenn sich das tatsächlich so zugetragen hat, bist du wohl der Schuldige, da du beim überholen den rückwärtigen Verkehr beobachten musst. Ist gerade im vorliegenden Fall vielleicht etwas "unfair", weil das quasi bedeutet, wer am meisten Dampf hat gewinnt, steht aber so in der STVO. Eine Teilschuld für den Audi könnte sich evtl. ergeben, wenn du geblinkt hast oä, aber ich bin kein Anwalt. Da es hier nicht nur um die bloße Schuldfrage, sondern auch um Fahrerflucht geht, würde ich aber schleunigst einen solchen aufsuchen.
>Der andere Fahrer steigt aus, läuft zu mir und bedroht mich durch die Scheibe("Zeig Sie an!")<
Naja, "ich zeig sie an" ist ja nun wirklich kein bedrohen. Dann würde ich ja täglich bedroht werden :D
>Ich antworte,dass ich nichts bemerkt habe und er ja mein Kennzeichen habe.Es sei zu gefährlich, hier auszusteigen.
Ich bin dann doch 20m weiter ausgestiegen: an meinem Wagen nicht die geringste Unfallspur!<
Nichts bemerkt ist nicht gleich nichts passiert. Warum seid ihr nicht gemeinsam bis zur nächsten Abfahrt oä gefahren und habt die Sache geklärt? Hätte dir evtl. den jetzigen Ärger ersparen können.
Gruß
Christian
klick1
05.12.2005, 11:41 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
@Christian
Danke für die schnelle erste Antwort.
1) der war der einzige auf der 4.Spur...
2) wir waren beide erregt...ggflls könnte man mir sogar in einer Verhandlung "Vergeltungsakt" vorwerfen,als ich -mit Blinker natürlich- auf seine Spur vor ihn zog... wer weiß?
3) Nach dem Vorgang habe ich etwas getan, was ich noch nie getan hatte: ich sprach 15 min später mit zwei Polizisten einer Autostreife darüber ...Kommentar: haben wir jeden Tag zigmal....
habe deshalb auch keine Anzeige gemacht... die Polizisten wären sicherlich ausfindig zu machen,hilft das weiter?
4) Anwalt wo nehmen: am Ort des Gegners oder an meinem? 100km dazwischen.
][
05.12.2005, 11:58 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
>1) der war der einzige auf der 4.Spur...<
heisst ja nichts. Die wenigsten kapieren, dass man bis ganz vorne durchfahren soll.
>Nach dem Vorgang habe ich etwas getan, was ich noch nie getan hatte: ich sprach 15 min später mit zwei Polizisten einer Autostreife darüber ...Kommentar: haben wir jeden Tag zigmal....
habe deshalb auch keine Anzeige gemacht... die Polizisten wären sicherlich ausfindig zu machen,hilft das weiter?<
Ob sie das 10 oder 1000mal am Tag ist eigentlich uninteressant. Wichtig/interessant ist nur, ob du den Audi tatsächlich berührt hast.
> Anwalt wo nehmen: am Ort des Gegners oder an meinem? 100km dazwischen. <
100km sind ja nun keine Entfernung, das fahre ich jeden Tag zweimal nur um zu arbeiten. Idealerweise solltest du einen nehmen, der dir von jemandem empfohlen hat und auf Verkehrsgeschichten spezialisiert ist. Bist du im ADAC? Falls ja, übernehmen die zumindestens schonmal die Erstberatung durch einen Anwalt. Dann weisst du schonmal weiter. Evtl. Rechtsschutz? Noch besser.
Aber, wie gesagt, ich bin kein Anwalt, und selbst im Forum dürften Leute mit mehr Ahnung rumlaufen.
Christian
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05.12.2005, 12:18 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
Mein Fehler war eindeutig, dass ich von dem Ausbremsen zu erregt war.Kommt sonst nicht vor.
Worum es mir geht:ich brauche meinen Führerschein, da ich ständig meine Kinder(12 und 13) fahren muss.Deshalb wäre entweder eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbusse oder ein Urteil auf Nichtvorliegen einer Fahrerflucht gut.Aus Euren Kommentaren lese ich aber ab, dass ich mich wohl der Unfallflucht schuldig gemacht habe, auch wenn an meinem PKW keine Spuren sind.
Kennt Ihr einen spezialisierten Anwalt in München, was wird das kosten?(Kein ADAC,keine Rechtsschutzvers.)
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05.12.2005, 12:24 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
Was ich überhaupt nicht verstehe: Wie kann der andere einen Schaden reklamieren,wenn an meinem Auto nichts zu sehen ist,noch nicht mal eine Lackspur (zumindest nicht offensichtlich trotz Absuchens).Denn: Die angebl. Berührung hat bei v= 60 bis max.80 km/h stattgefunden.Da muss doch bei mir eine Delle oder ähnliches sein!
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05.12.2005, 12:38 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
@sonhol
Dein Kommentar hört sich gut an.Bei der Polizei habe ich zwar angegeben, dass "beide erregt waren, sich jedoch nicht beleidigt hätten" und zwar nur im Zusammenhang mit der Tatsache, dass wir durch meine geschlossene Scheibe miteinander sprachen.
Ich kenne den Anzeigentext nicht, die Polizei verweigerte mir die Einsicht.(Was wohl i.O. ist)
Kann man denn seine Aussage modifizieren,bevor es zu einer Verhandlung kommt?
klick1
05.12.2005, 13:06 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
OK,aber wo finde ich in München einen auf Verkehrssachen spez.Anwalt bitte?
tolu
05.12.2005, 14:06 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
geh zum anwalt. aber schnell.
1. du hast bei der polizei schon eine einlassung gemacht, die nicht so günstig für dich ist.
2. der anwalt hat auch ein einsichtsrecht in die akten.
3. die fahrerflucht ist haltlos, ein anwalt kann das in den richtigen worten begründen.
Chiller
05.12.2005, 15:05 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
Wie schon gesagt, wird dir eine Straftat vorgeworfen und bei der Schadenshöhe muss auch mit einem Fahrverbot gerechnet werden und daher kann ich den Rat für einen Anwalt nur unterstützen.
Leider wurden in dem Thread auch einige Fehlinformationen verbreitet:
» unfallflucht nein, weil dein gegner dein kennzeichen hatte und du erstmal nix von dem unfall bemerkt hast. «
Zuerstmal ist für den Richter nicht ausschlaggebend ob der Fahrer den Unfall bemerkt hat oder nicht, denn erzählen kann der Fahrer viel. Ausschlaggebend ist ob der Richter zu dem Entschluss kommt, dass der Beschuldigte unter normalen Umständen den Unfall hätte bemerken müssen. Nach der Schilderung des TE halte ich letzteres für wahrscheinlicher.
Weiterhin: Dass sich der Gegner das Kennzeichen merken konnte entkräftet den Vorwurf der Unfallflucht in keinster Weise. Daraus kann man erstens nur Rückschlüsse auf den Halter ziehen, nicht auf den Verursacher und zweitens müssen die Daten freiwillig herausgegeben werden. Wenn man die Personalien nur unter Gewaltanwendung herausgibt, wird das als Unfallflucht gewertet.
Unterm Strich kann man sagen, dass der Vorwurf der Fahrerflucht alles andere als haltlos ist. Wenn keine Spuren am Fahrzeug sind, wird hier die Anzahl und Glaubwürdigkeit der Zeugen entscheidende Bedeutung für den Ausgang haben.
FLiszt
06.12.2005, 21:37 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
»eine rechtsberatung kann und darf hier(!) jedenfalls nicht stattfinden.«
Auch wenn das jetzt sehr Off-Topic ist..
Warum denn eigentlich nicht? Und was ist Rechtsberatung eigentlich?
auf Erkenntnis hoffend,
FLiszt
Alex
06.12.2005, 23:46 Uhr
zu: Unfallflucht im Autobahnstau?
Rechtsberatung ist wie der Name schon sagt Rechtsberatung ;)
Das was Verboten ist ist die Beratung bei einer bestimmten Sache. Also so allgemeine dinge wie da oben gehn schon aber wenn es detailierter, speziell zu dem Fall von "klick1" ist dann ist es eben Verboten. Also es darf dann nur von einem Anwalt oder von jemandem mit ähnlicher ausbildung gemacht werden.
@klick1
Ich kenne einen guten Anwalt in München, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Gib mir mal deine email adresse dann sag ich dir mehr.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier richtig?
Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte
Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?
Sie müssen
- die Unfallstelle absichern
- den Verletzten Hilfe leisten
- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Halten verboten?
Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken
Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
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