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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DnRung
15.12.2005, 13:42 Uhr

Fahrt bei Rot?!

Folgendes Problem:
Ich fahre einen Firmenwagen. Jetzt bekomm ich ein Schreiben, dass ich mehrere Rote-Ampeln mitgenommen hätte?! Zeuge dafür ist die Berufsfeuerwehr?! Fotos gibt es nicht (hab schon mit den telefoniert). Wie soll ich mich verhalten? Ich bin zu dem Zeitpunkt als das war definitiv KEIN Auto gefahren (der Wagen stand vor dem Büro). Können die ohne Fotos überhaupt was machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
15.12.2005, 18:18 Uhr

zu: Fahrt bei Rot?!

wenn du nicht gefahren bist, wie wollen die dich gesehen haben.
kann es sein das eine fahrzeugverwechslung vorliegt (gleicher autotyp, gleicher firmenschriftzug, fast gleiches kennzeichen).

beweispflicht: die berufsfeuerwehr oder wer auch immer müssen dir nachweisen. und im zweifel: in dubio pro reo.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

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Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden