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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Coppie
07.02.2006, 15:30 Uhr
Bußgeld und Nachschulung
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. drei Wochen einen kleinen Unfall (Verletzung der Vorfahrtsregel, meine Schuld, ist aber nichts passiert, bei mir war nur das Nummernschild verbogen und bei dem anderen Auto war die Radkappe kaputt).
Heute kam ein Brief vom Landratsamt wegen des Bußgeldes. Ist die Sache damit jetzt erledigt oder kann unabhängig davon noch eine Aufforderung zur Nachschulung kommen?
Danke für eure Antworten! :-)
to
07.02.2006, 17:32 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
Das kommt drauf an, ob Du zu einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld mit Punkten verdonnert worden bist.
Die Anordnung zur Nachschulung kommt auf alle Fälle immer erst einige Zeit nach dem Bußgeldbescheid.
smurfed
07.02.2006, 19:50 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
ab 40€ bzw. 1 Pkt ist es eine Bußgeldstrafe und das würde Nachschulung + Probezeitverlängerung bedeuten.
Coppie
07.02.2006, 20:15 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
Hm, ich hab 35 Euro zahlen müssen. Und es ist wirklich nur ein Verwarnungsgeld, ich hab da nicht so auf den Unterschied geachtet...
Heißt das, dass die Sache damit erledigt ist?
durbanZA
07.02.2006, 20:17 Uhr
@to, smurfed
Es gibt aber auch Bußgeldstrafen mit Punkten, die keine Nachschulung nach sich ziehen oder aber Bußgelder ohne Punkte, bei denen man ein Aufbauseminar absolvieren muß. Aber in dem Fall habt Ihr natürlich Recht, da es sich um einen B-Verstoß handelt :)
durbanZA
07.02.2006, 20:18 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
coppie, es gibt sowohl Bußgelder als auch Verwarnungsgeldangebote von 35 Euro. Was wurde Dir denn konkret vorgeworfen und hast Du die 35 Euro sofort bezahlt?
Coppie
07.02.2006, 20:35 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
Also, es steht dran:
"Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld:
Ihnen wird zur Last gelegt (Datum, Ort, etc.) folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 begangen zu haben: Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. (Auflistung verschiedener Paragraphen)"
Dann kommt: "Verwarnungsgeld: 35 Euro."
Drunter steht dann noch:
"Wurde die Zahlung für obiges Aktenzeichen bereits geleistet, ist dieses Schreiben gegenstandslos.
Hinweise bei Verkehrsverstößen: Keine Eintragung in das Verkehrszentralregister."
Ich hab dann das Geld gleich überwiesen und hoff, die Sache ist damit jetzt gegessen...
durbanZA
07.02.2006, 20:40 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
dem wird so sein :)
Georg_g
07.02.2006, 22:46 Uhr
@ durbanZA
»oder aber Bußgelder ohne Punkte, bei denen man ein Aufbauseminar absolvieren muß. Aber in dem Fall habt Ihr natürlich Recht, da es sich um einen B-Verstoß handelt.«
Du hast diesen Fehler nun schon so oft gemacht und wurdest ebenso oft schon darauf hingewiesen, sodass ich dachte, dass du es endlich mal verstehst - leider nicht.
Ein Verstoß, der nur ein Verwarnungsgeld (also bis einschließl. 35 Euro) nach sich zieht, ist KEIN B-Verstoß. Auch gibt es bei einem Bußgeld (also ab 40 Euro) immer Punkte, ein ASF jedoch nur bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen.
to
08.02.2006, 14:38 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
»Ein Verstoß, der nur ein Verwarnungsgeld (also bis einschließl. 35 Euro) nach sich zieht, ist KEIN B-Verstoß. Auch gibt es bei einem Bußgeld (also ab 40 Euro) immer Punkte, ein ASF jedoch nur bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen.«
Danke @Georg
Hier mal die Kataloge A und B:
http://bundesrecht.juris.de/fev/BJNR221410998BJNE0
09701308.html
durbanZA
09.02.2006, 16:16 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
*g* verwechsle doch immer wieder A und B- was ich sagen wollte: Es gibt auch Punkte- Verstöße, die dem Katalog B angehören.
durbanZA
09.02.2006, 17:01 Uhr
zu: Bußgeld und Nachschulung
ich werde das übrigens auch nie lernen.
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