Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Boo1985
07.02.2006, 17:29 Uhr

wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Hallo!!!

Bin am wochenende angehalten worden, und hatte was getrunken!!
Natürlich musste ich blasen und hatte 0,8 promille!!
Meine probezeit ist schon verlängert worden!!
Wer weiß was jetzt auf mich zu kommt??
Muss ich mpu machen??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woman1987
07.02.2006, 17:37 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Warum machen leute sowas, gerade noch inner Probezeit??? Dat is doch net mehr normal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
07.02.2006, 17:45 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Zunächst guckst Du hier mal:

www.fahrtipps.de/recht/stvg

§24a, §25 sind relevant.

Dazu wirst Du eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erhalten, verbunden mit dem Hinweis, dass beim nächsten Verstoss innerhalb der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen wird.



Eine MPU wirst Du jetzt noch nicht machen müssen, wohl aber wenn Du weiterhin trinkst und dann fährst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 17:54 Uhr

zu: wieder erwischt bei verlängerter Probezeit!!! Hilfe!!!

Erstmal danke, woman1987, für Deinen netten, qualifizierten und hilfreichen Beitrag.

@boo: Sieh es positiv, nochmal kann Deine Probezeit nicht verlängert werden :)
Gut, zum ernst des Lebens. Interessant wäre es zu wissen, ob Du Ausfallerscheinungen gezeigt hast (entweder beim Fahren oder während der Begegnung mit der Polizei) und weswegen Deine PZ bereits verlängert worden ist.


Ich gehe jetzt mal von dem für Dich besseren Fall aus: Du kommst in eine Großkontrolle der Polizei, nicht, weil Du irgendwie auffällig gefahren bist, sondern weil die Fahrzeuge hier routinemäßig kontrolliert werden :) Dein Blutalkoholwert beträgt 0,8 0/00. Vorher bist Du noch nie wegen Alkohol oder Drogen auffällig gewesen.

Damit würde ein Bußgeld von 250 Euro auf Dich warten zzgl. Gebühren, ein Fahrverbot von einem Monat sowie 4 Punkte in Flensburg.

Desweiteren wird Dir angeraten werden, an einer freiwilligen (aber nicht kostenfreien) verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, durch die Du zwei Punkte abbauen kannst. Eine MPU wird nicht verhängt.

Das alles trifft aber nur zu, wenn Du keine Anzeichen von Fahrunsicherheit gezeigt hast.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- als Erster abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren