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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
12.02.2006, 13:04 Uhr

Es darf abgeschleppt werden

Hallo

Natürlich darf auch ein Fahrzeug, das "nur" die Parkzeit überschreitet und ansonsten keine Behinderung darstellt (wie soll das in der Situation auch gehen?) abgeschleppt werden, um eine negative Vorbildfunktion zu verhindern.

Man kennt ja die üblichen Begründungen wie "Alle Anderen machen das doch auch so" und ähnliche.

Bei der Zeit, ab wann solche Egoisten abgeschleppt werden können, ist die Rechtsprechung etwas uneinheitlich, was aber auch davon abhängen kann, das jeder Fall individuell verhandelt wird. Einige Gerichte haben bereits ein Abschleppen nach einer Stunde als berechtigt empfunden, spätestens jedoch nach drei Stunden ist das Abschleppen ohne weitere Begründung eine angemessene Maßnahme.

Der Halter kann nur Punkte für Verstöße bekommen, die er entweder zu verantworten hat oder die selbst begangen hat. Verantwortlich ist er z. B. für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Falls das Auto also mit einer unzulässigen Bereifung unterwegs ist bekommen in der Regel der Fahrer und der Halter Punkte.

Fürs Parken könnte er nur Punkte bekommen falls er das Auto selbst dort abgestellt hätte, nicht jedoch zusätzlich zum eigentlichen Fahrer.

Gruß

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
20.02.2006, 00:20 Uhr

zu: Falschparken - Abgeschleppt

mein auto wurde abgeschleppt.

habe da geparkt wo nur für Kunden ist... musste mein auto abholen bei abschleppdienst und hat 140 € gekostet..

DER BLÖDE ABSCHLEPPDIENST!!!!!!!!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten