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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mXm
17.02.2006, 18:10 Uhr

Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

Hallo Allerseits!

Seit einem Jahr habe ich nun meine Führerschein und bin demnach auch noch ein Jahr in der Probezeit. Ich hoffe, dass aus den verbleibendem einen Jahr nich noch drei werden. Denn mir ist folgendes passiert:

Mir ist ein Unfall passiert, der an sich nicht schlimm war. Nur ein morscher Gartenzaun und meine Kennzeichen-Halterung, sowie mein Lack mussten darunter leiden.
Als Anhörung erhielt ich nun der Vorwurf, dass ich bei regennasser Straße mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren bin und es zum Unfall kam. Meine Geschwindigkeit betrug schätzungsweise 45 km/h innerorts. Letztendlich lasse ich das mal kommentarlos so stehen.

Nun meine Frage dazu: Wird es zu einem Aufbauseminar kommen, oder eher nicht.
Im Katalog A steht dies meines Wissens nicht drin, deswegen bin ich ein wenig verwirrt und möchte natürlich wissen, wie's weiter geht. Das Bußgeld wird sich so um die 75€ belaufen, denke ich. Mehr weiss ich dazu noch nicht...

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17.02.2006, 18:47 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

Danke für die Antwort!

Bringt es mir was, wenn ich schon der 13. bin, der in dieser Kurve den Zaun beschädigt hat? Vielleicht, dass die Kurve tatsächlich falsch einzuschätzen ist und ich nicht schlichtweg nur "zu schnell" war? ...

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17.02.2006, 19:05 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

Hehe, hätte man das bloß vorher gewusst *g*...

Naja, ich habe halt nicht gewusst, dass Fehleinschätzungen - die ja unbewusst passieren - genauso geahndet werden, wie bewusste Verstöße, wie zum Beispiel Geschwindigkeiten über dem zugelassenen Bereich.
Denn hätte ich die Beschaffenheit in der Kurve vorher ahnen können (nass war es vorher nicht, das Wasser muss sich da irgendwie gesammelt haben), wäre ich auch anders gefahren.
Deshalb ist das ganze ein wenig frustrierend.

Aber nagut, da kann ich wohl lange argumentieren. :D

Vielen Dank für die Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
17.02.2006, 19:51 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

> dann würde jeder sagen "war unbewusst, ich > darf nicht bestraft werden". es ist nur
> interessant was passiert ist, das warum ist
> zweitrangig.

Naja, ganz so isses dann ja doch nicht: wenn ich beispielsweise nur deshalb ne rote Ampel überfahre, weil die auf Grund einer Fehlfunktion direkt von grün auf rot springt - oder zB von einem von Hinten auffahrenden in die Kreuzung geschoben werde, ist das selbstverständlich kein Rotlichtverstoß. Die Verwirklichung von Owi-tatbeständen setzt immernoch mindestens Fahrlässigkeit als "inneren" Tatbestand voraus.

Die lässt sich aber auch dann bejahen, wenn jemand als Nr. 45 aus der Kurve fliegt, denn wie manns dreht und wendet: Wer eine Kurve nicht kennt und auch nicht erkennen kann, wie eng sie wird, muss eben "angepasst" fahren. Und "angepasst" heißt eben im zweifel auch 20 km/h, wenns nicht anders geht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
17.02.2006, 21:18 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

Erstmal in den Bußgeldkatalog schauen! Wenn Du Dich mit Deinem Maleur dort wiederfindest, bist Du sicher schlauer. Die Probezeitverlängerung kommt erst nach dem Bußgeldbescheid. Wenn es also bei einem Verwarnungsgeld bis 35 Euro bleibt, hast Du Glück gehabt.

Bußgeldkatalog

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ChilliPalmer
18.02.2006, 11:51 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

und da du ja von 12 anderen weißt, die in diesen Zaun gesemmelt sind müsste dir die kurve doch bekannt gewesen sein oder? :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
18.02.2006, 12:11 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

> müsste dir die kurve doch bekannt gewesen
> sein oder?

*schmunzel*, guter Punkt. Etwas schmunzeln muss ich übrigens auch bei der gesamten Argumentation, die man ja etwa so auf den Punkt bringen kann:

"Ich war nicht zu schnell. Die Kurve war bloß zu eng."

Vielleicht sollte man einfach der Kurve ein Bußgeld aufbrummen, wegen unangepasster Straßenführung ;-) .

Hier noch ein paar Formulierungsvorschläge für kommende "Unfall-Was nun?" Threads:

"Was kann ich denn dafür, dass die Alte an der Ampel auf die Bremse latscht."

"Ich bin natürlich nicht zu dicht aufgefahren. Der andere war einfach zu langsam."

"Selbstverständlich habe ich die Vorfahrt missachtet. Aber der andere hätte sich eben nicht drauf verlassen dürfen, dass ich bremse."

- SCNR -

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eisbaerorti
18.02.2006, 19:09 Uhr

zu: Nicht angepasst Geschwindigkeit in der Probezeit

Dazu fällt mr auch nur ein:

UNWISSENHEIT schützt vor strafe nicht.

Irgendwo ganz weit vorn in der StVO steht sinngemäß geshcirben, dass der Fahrer sein Fahrzeug immer und unter allen Umständen sicher zu führen hat.

Durch die Interpretatiopn dieses Sätchens rühren 90% aller ungeschrieben Verkehrsgesetze her. Bspw. beim Motorradfahren Hände an den Lenker. Es gibt keine Paragraphen, der das explizit vorschreibt, das ist wahr, dennoch liebe Biker: HEULEN ZWECKLOS! Denn als Polizist würde ich DIESEN o.g. SATZ genau so interpretieren.

Zu deinem Fall, selbst WENN vor der besagten kurve ein rundes Schild mit rotem Rand und der schwarzen Zahl 280 stehen würde, heißt das ja nicht, dass du 280 km/h fahren sollst, sondern lediglich, dass du nicht MEHR fahren solslt, als 280 km/h. Im Klartext: Du bist schuld, weil du fahrlässig (oder wenn du ganz doof bist und das mit dem 13 Vorgängern angibst im Widerspruchsverfahren) sogar grob fahrlässig gehandelt hast, da du ja offenbar die stelle als besonder gefährdet kennst ;)

Mein "Fahrtipp": Schön ruhig bleiben und das Aufbauseminar genießen, is gar nicht so schlimm, nur teuer...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich die Schranken senken

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Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

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