|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
Seat-Fahrer
26.02.2006, 10:27 Uhr
17 Punkte in der Probezeit
Hallo,
Schon ganz am Anfang wurde meine Probezeit auf 4 Jahre erhöht. Ich hab über mehrere Jahre durch Raserei 13 Punkte gesammelt.
Dann war mein Lappen ganz weg und ich musste eine MPU machen. Ich machte sie im Mai 2005 und bestand sie positiv und bekam den Lappen wieder.
Heute nacht geriet ich in eine Verkehrskontrolle und hatte im mobilen "Blas-Meßinstrument" 0,57 Promille. Danach musste ich mit aufs Revier in ein angeblich "genaueres" Gerät pusten. Dort hatte ich 0,7 Promille.
Der Polizist sagte, dass das 250 Euro, 4 Wochen Fahrverbot und 4 Punkte gibt.
Jetzt ist meine Sorge die, dass ich schon 13 Punkte habe, und ich noch Restprobezeit bis ca. Mai 2006 habe. (und auch schon bei der Nachschulung und MPU war)
Was erwartet mich?
computerblicker
26.02.2006, 11:14 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
17 is glaub das max.
Nunja, meiner Meinung nach ghört er dir genommen, also wer nach 13 Punkten immernoch nich peilt dass er mit nem Auto Menschen durch nur eine kleine Aufmerksamkeit umbringen kann hats net verdient.
Und nach 13 Pkt. immernoch alkoholisiert hinters Steuer zu sitzen is mehr als unverantwortungsvoll
computerblicker
26.02.2006, 11:15 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Btw:
Will dich hier echt net blöd anmachen, aber kann gut sein dass der Lappen jetz weg is und du ihn neu beantragen darfst, wenns dir erlaubt wird.
D.h. alle Prüfungen nochmal xD
Seat-Fahrer
26.02.2006, 11:25 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Ich hab das hier nicht reingeschrieben damit ihr den Richter spielen könnt oder sollt. Ich wollte von FACHLEUTEN wissen was jetzt auf mich zukommen kann oder wird. Und wenn man keine Ahnung hat so wie ihr dann schreibt man einfach nichts dazu und überlässt diese anspruchsvolle Tätigkeit anderen Leuten.
n00bmare
26.02.2006, 11:37 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Hier hat jeder sein Recht auf freie Meinungsäußerung!
Leuten wie dir sollte man den Führerschein abnehmen!
math
26.02.2006, 11:50 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Hallo seatfahrer,
ich sehe dass genauso wie meine Vorposter, falls du nochmal die Chance erhältst solltest du wirklich mal dein Fahren überdenken.
Ich weiß leider nicht, was auf dich zukommt. Frag doch mal auf www.verkehrsportal.de im Forum, da bekommst du garantiert sachlichere Anworten, die haben auch einen extra Forenteil für solche Sachen. Da wurde bisher so ziemlich jede Frage beantwortet.
Seat-Fahrer
26.02.2006, 12:21 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Ich hab weder Lob noch Kritik verlangt. Aber Unwissenheit wird in diesem "Forum" (wenn es diese Bezeichnung verdient) gern mit geflame verwechselt. Ehrlich gesagt hab ich sowieso nicht gedacht dass ich HIER hilfreiche Antworten oder konkrete Aussagen hinsichtlich der Konsequenzen bekommen werde.
Danke an math, werde gleich mal auf die Seite gehen.
Bangalus
26.02.2006, 13:31 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
wenn du schon damit gerechnet hast hier keine gute Antwortz zu bekommen...wieso fragst du dann hier?
sonst kann ich den Vorpostern nur zustimmen....
aufgrund deiner Vorgeschichte wird man vrmtl. dir zu einer hohen wahrscheinlichkeit "mangelnde charackterl. Eignung" vorwerfen. SOmit kompletter Verlust der Fahrerlaubnis...
m.E. richtuig so....denn du musst auch mal so denken....hockste trunken am steuer und baust nen Unfall...da wirste deines Lebens dann au nemme froh...!
Georg_g
26.02.2006, 16:14 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
@ Seat-Fahrer:
Du bekommst zunächst mal, wie oben schon erwähnt, 1 Monat (nicht 4 Wochen) Fahrverbot, 4 Punkte in Flensburg und 250 Euro Geldbuße.
Wie viele Punkte du dann hast, hängt davon ab, ob die vorherigen 13 Punkte bereits gelöscht wurden. Normalerweise werden Punkte wegen Geschwindigkeitsverstößen nach 2 Jahren gelöscht, aber nur, wenn innerhalb dieser 2 Jahre keine neuen Punkte hinzukommen. Anderenfalls fängt auch für die alten Punkte die Frist wieder von vorne an, bis sie nach 5 Jahren dann doch gelöscht werden. Da du noch in der Probezeit bist, können die 5 Jahre natürlich noch nicht vorüber sein, also erfragst du deinen momentanen Punktestand am besten:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR
/vzr_auskunft.htm
Was das nun im Sinne der Probezeit bedeutet, hängt davon ab, ob du nach der Teilnahme am Aufbauseminar für einen der Geschwindigkeitsverstöße bereits eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung des Besuchs einer verkehrspsychologischen Beratung bekommen hast. Falls ja, wäre der jetzige Verstoß der dritte relevante innerhalb der Probezeit, sodass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Falls nein, zählt der jetzige Verstoß im Sinne der Probezeit erst als zweiter Verstoß, sodass du deine Fahrerlaubnis zwar erst mal behalten dürftest - das Fahrverbot wäre allerdings dennoch fällig und du hättest möglicherweise 17 Punkte, sodass beim nächsten Punkt in Flensburg die Fahrerlaubnis dann doch entzogen wird.
Hast du denn ein solches Schreiben schon bekommen?
Georg_g
26.02.2006, 16:20 Uhr
zu: 17 Punkte in der Probezeit
Noch ein Nachtrag: Du schreibst im ersten Beitrag: "Dann war mein Lappen ganz weg und ich musste eine MPU machen."
Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann wurde auch dein Punktestand wieder auf Null gestellt. In diesem Fall hättest du dann "nur" die 4 Punkte wegen des jetzigen Verstoßes.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-005 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Autobahn
Auf den Anfang einer Autobahn
Auf den Anfang einer Kraftfahrstraße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte
Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren
Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|