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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ameise
15.03.2006, 21:32 Uhr

HIIIILFE!Sehr interessanter Fall in Probezeit!!!!

Ich brauche unbedingt Hilfe, folgendes ist passiert: Eines Morgens fahre ich zur Arbeit und vor mir zwei Autos, welche schon ein "gemütliches" Tempo in der 50Zone hatten!Nun gut, dacht ich mir , kommt ja gleich die 100Zone, da könntest du das erste (und letzte mal) seit ich fahre maaaal überholen, denn wenn man die gestrichelte Linie abwartet(was man immer sollte) kommt nachher mit Ende der Linie auch das "Frei" zum Überholen und man hat eine schöne grade Strecke vor sich! Gedacht getan....natürlich habe ich bis zum Ende der gestrichelten Linie abgewartet, ebenso habe ich weiter auf das Fahrverhalten meiner Mitmenschen vor mir geachtet, welches selbst in der 100Zone 50 kmh entsprach, sonst wäre es mir egal gewesen, bin echt keine Raserin!Es war dunkel und die Zone ist vom Wald umgeben...vom weitem sah ich ein Licht und dachte ich würde es noch schaffen.....aber Pustekuchen.....ich eröffnete eine dritte Spur weil ich nicht zurück...nicht nach hinten...und natürlich auch nicht nach rechts konnte und der Gegenverkehr(ein Wagen)zog im letzten Moment a mir vorbei...TODESANGST!Weil hinter mir und vor mir autos fuhren hielt ich erst 300m nach ende der 100zone an und bog in einer strasse ein,da dies der kürzeste weg zum stehen für mich war, da sich auf der geraden stau entwickelt hatte-aba net wegen mir- um eventuellen schaden zu begutachten aba da sah ich nichts weil mein wagen noch am "auftauen"war und noch sehr nass also fuhr ich weiter nachdem ich nochmal um die ecke lünkerte ob jemand rechts angehalten hat!Auf der Arbeit ruften mich meine Eltern an, Polizei stand vor der Tür...Anzeige wegen Fahrerflucht und ich hab den Aussenspiegel (vom Gegenverkehr) beschädigt...(ich habe echt nichts gehört, weil grosse Anlage im Wagen)!Ich ging zu meinem zurück und sah erst dann das NUR mein Spiegel etwas zerbrochen war SONST NICHTS!Der andere Fahrer UND Polizei gaben vom Unfallsbeteiligten einen Schaden von 300Euro an (von mir nur 70Euro...aha)...na ja...und innerhalb von 24 Std fiel meinem "Opfer" wohl so viel auf das sich der Schaden nun auf KNAPP 1600Euro geläppert hat(bei mir immer noch 70...aha)!WAS PASSIERT NUN MIT MIR BITTTTTEEEEEEEEEE HELFT MIR!!!!!!!!!!!!!!!!DANKE FÜR JEDE ANTWORT IM VORRAUS!!!!!!!!!

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15.03.2006, 22:38 Uhr

zu: HIIIILFE!Sehr interessanter Fall in Probezeit!!!!

"Nun gut, dacht ich mir , kommt ja gleich die 100Zone, da könntest du das erste (und letzte mal) seit ich fahre maaaal überholen"

Hast du versucht unmittelbar vor oder nach der 100er Zone Schild zu überholen?
Das sollte man natürlich nicht machen da die Fahrzeuge vor dir vermutlich auch beschleunigen werden.
Dann würde ein langer Überholweg entstehen und das ist gefährlich!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.03.2006, 00:56 Uhr

zu: HIIIILFE!Sehr interessanter Fall in Probezeit!!!!

Neben der Unfallflucht käme evtl. auch noch eine Gefährdung des Straßenverkehrs in Frage.
§ 315c StGB:

"Wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
16.03.2006, 12:12 Uhr

zu: HIIIILFE!Sehr interessanter Fall in Probezeit!!!!

ärger kommt sicher auf dich zu.mit der vorstrafe würde ich mal abwarten. ob du 90 oder mehr tagessätze bekommst. zudem beurteilt das der richter und nicht warnecke. der kennt, wie alle anderen hier übrigens auch, nicht die konkreten einzelheiten.
such dir einen anwalt und mach dich nicht verrückt.
das es scheisse war wirst du selber wissen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen eine so beschilderte Straße nicht befahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

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