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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
21.03.2006, 13:03 Uhr

@schnucki

Die Photos, die den Behörden vorliegen, sind wesentlich schärfer. Du bekommst nur eine minderwertige Kopie. Macht Dein Vater von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so wissen die Behörden, daß der Täter in der Familie liegt. Da ist es nicht sooo abwegig, mal bei den Kindern zu suchen...

Andreas, warum?

P.S.: Ich tu's nie wieder, versprochem es juckte nur so in den Fingern!

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21.03.2006, 13:14 Uhr

zu: @schnucki

also.. nur noch mal ein Entschuldigungsversuch an Andreas: Ich finde, mit der Beantwortung des Threads wurde weder eine konkrete Rewchtsberatung gegeben noch eine Anstiftung zu Straftaten. Und ich finde es besser, wenn der TE hier auf einigermaßen (!) seriöse, fachkundige , realistische und wenn man so will auch moralische Weise beantwortet bekommt, als wenn er sich an ein Forum wendet, in dem ihm Alberto als sichere Methode zum Umgehen dieser "Abzocke" geboten wird.

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21.03.2006, 16:01 Uhr

zu: @schnucki

Zumal man hier ständig angestiftet wird Straftaten zu begehen. Brauch man nur mal die paar Threads die grade offen sind lesen...

Was ich damit sagen will: Es macht somit eh kein Unterschied ob der Thread von Schnucki geschlossen wird oder nicht, der Admin ist hier den Usern unterlegen...
Wird wo geschlossen, eröffnet sich woanders gleich ein neuer Thread. ;-)

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21.03.2006, 18:20 Uhr

zu: @schnucki

Hallo,

tschuldigung, ich wusste nicht das dieser Thread hier nicht erlaubt ist. Wollte keinem was böses. Wollte lediglich eure Meinung zu dem Thema wissen. Bin mir meiner Schuld ja bewusst, und werde dieser auch nachkommen. Danke für eure Antworten!

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21.03.2006, 18:56 Uhr

zu: @schnucki

>>>tschuldigung, ich wusste nicht das dieser Thread hier nicht erlaubt ist.<<<

Wer sagt denn sowas?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die Lichtzeichen der Ampeln

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden