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Bußgeld, Punkte, Probezeit
matze199
24.03.2006, 14:14 Uhr
Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Hallo,
folgender Fall: Ich fuhr nachts aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Landstraße, wo sofort eine Polizeikontrolle auf mich wartete.
Ok, kein Problem, Führerschein, Fahzeugschein rausgeholt, natürlich kein Alkohol, womit die Sache
eigentlich vorbei sein sollte.
Allerdings forderte der Polizeibeamte mich dann zur Zahlung von 15€ aufgrund überhöhter Geschwindigkeit auf.
Das habe ich abgelehnt, weil da ja jeder Beweis fehlte.
Einige Tage später kam dann ein Bußgeldbescheid (jetzt schon 40€). Ich antwortete darauf mit der Bitte, einen Beweis der Geschwindigkeitsübertretung in Form von Lichtbild o.Ä. zuzuschicken und legte Einspruch ein.
Heute kam dann die nächste Mitteilung, nämlich, dass kein Lichtbild vorhanden wäre, es aber nicht nötig wäre, weil der Polizeibeamte ja alles hat sehen können und dass die Sache jetzt "gewollterweise" vor Gericht landet.
Welche Chancen hat man da?
Zu bedenken:
- Es war nachts -> dunkel
- Der Polizist stand nicht in der Straße mit dem Verkehrsberuhigten Bereich, sondern auf der Querstraße, hinter einer Bushaltestelle. Diese Straße liegt außerdem wesentlich tiefer als der Verkehrsberuhigte Bereich
- 2 weitere Zeugen waren im Fahrzeug
Danke für Antworten
Lizzard
24.03.2006, 14:22 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Auf jeden Fall weiter dagegen halten. Schlimmstenfalls bis vors Gericht ziehen. Schätzen dürfen nur die Österreicher, ist hier nicht zulässig.
Hast du ne Rechtschutzversicherung?
matze199
24.03.2006, 14:48 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
So eine Versicherung habe ich (noch) nicht.
Eine konkrete Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern nur ein "mehr als Schrittgeschwindigkeit".
Lizzard
24.03.2006, 15:07 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
>>>Eine konkrete Geschwindigkeit wurde nicht geschätzt, sondern nur ein "mehr als Schrittgeschwindigkeit". <<<
Naja, also ich würde sagen sowas ist nicht zulässig.
Andererseits sind 15€ die geringste Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung. Warte am Besten nochmal auf paar andere Antworten ;-)
durbanZA
24.03.2006, 21:34 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
@lizzard
Diese Form der "Schätzung" ist im verkehrsberuhigten Bereich zulässig (aber nur da) und voll Beweiskröftig.
@matze
Ehrlich gesagt, glaube ich, daß das Verwarngeld von 15 Euro die billigste Lösung für Dich gewesen wäre. Das Verwarnungsgeldangebot hast Du abgelehnt. Jetzt wird Dir ein Bußgeldbescheid in Haus flattern, dazu fallen Gebühren an. Eine Einspruchsmöglichkeit sehe ich persönlich nicht.
durbanZA
24.03.2006, 23:14 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
oh, gebe zu, die Antwort ne Weile nach Lesen des Beitrags geschrieben zu haben, wir sind ja schon ein paar Schritte weiter...
matze199
25.03.2006, 10:20 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Ist es nicht eher wahrscheinlich, dass ein Verfahren für 15€ gar nicht erst eröffnet, bzw. eingestellt wird?
Habe im Internet mal geschaut, Infos sind recht dürftig zu diesem Thema, allerdings war die Beobachtung ja nicht gezielt, also nur auf Geschwindigkeitsübertretung bezogen, sondern beiläufig, was ein anderes Licht auf die Sache werfen könnte...
Soweit nur zu den Internet-Infos...
Danke für Eure Antworten!
to
25.03.2006, 12:34 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren ist Folge des Einspruchs, es muss jetzt stattfinden.
Wenn man Gerichtsverfahren umgehen will, sollte man seine Verwarn- oder Bußgelder einfach bezahlen. Immerhin geht es jetzt nicht mehr um 15 Euro sondern um 40 Euro als Buße für eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Verwarnung abzulehnen lohnt sich selten, danach wirds meist erheblich unangenehmer.
Die Gerichte sind selten begeistert, wenn man ihnen durch sinnlose Einsprüche zusätzliche Arbeit verschafft.
Das einzige, was vor Gericht bei einem extrem freundlichen Richter noch eventuell erreichbar sein könnte, ist die Herabsetzung auf 35 Euro Geldbuße, damit es keinen Punkt in Flensburg gibt.
matze199
27.03.2006, 20:04 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Diese 40€ kommen doch nur durch Bearbeitungsgebühren etc. zustande. Dafür darf es doch keine Punkte geben?! (Probezeit noch ein halbes Jahr)
matze199
12.07.2006, 20:45 Uhr
!!!ERGEBNIS!!!
Heute morgen war im oben beschriebenen Fall die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht.
Allen, die ähnliche Probleme haben, kann ich Hoffnung machen.
Habe die Sache mit einer Einstellung des Verfahrens gewonnen.
Dem Richter reichte die Schätzung des Polizeibeamten nicht, da er keine Messmethode und keinen Anhaltspunkt für seine Vermutung der überhöhten Geschwindigkeit geben konnte.
Der Richter kritisierte selbst, dass der Beamte nur ein "zu schnell" angab und sofort eine Anzeige draus machte. "Das reicht nicht" sagte er.
Lediglich die mir entstandenen Kosten musste ich selbst tragen.
Das war ja nicht viel.
Dr.Hasenbein
13.07.2006, 12:44 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Hey matze!
ich gratuliere Dir!!! Sieht man mal, dass auch die "alten Hasen" hier im Forum nicht immer Recht haben ;)
Gruß aus Berlin
tolu
13.07.2006, 13:31 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
sie habe schon recht. im verkerhrsberuhigtenbereich darf geschätzt werden. allerdings muss diese schätzung auch begründet werden.
hier war wohl die begründung des beamten ein bischen zu allgemein. er hätte schon eine zahl oder was konkrets angeben müssen.
bei einstellung zahlt jeder in der regel seine kosten selbst.
calibrafahrer
18.07.2006, 05:11 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
geil, matze, gut gemacht!
die leute die dir was gesagt haben sind einfach nur blöd..
durbanZA
19.07.2006, 10:08 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
Also, Matze, ersteinmal herzlichen Glückwunsch. Calibrafahrer, mit Blödheit hatr das nichts zu tun, Matze hat -auf Deutsch gesagt- eine Menge Schwein und einen netten Richter gehabt. Denn es ist in Deutschland absolut zulässig und auch üblich, daß ein Polizist in einem verkehrsberuhigten Bereich durch Augenmaß feststellt, wenn sich ein Fahrzeug schneller als mit Schrittgeschwindigkeit bewegt.
Denn das ist für jedermann recht einfach abzuschätzen.
Trotzdem gönne ich Dir natürlich deinen Sieg, gute Fahrt!
Dr.Hasenbein
19.07.2006, 10:12 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
@sonhol: OK, noch einmal gelesen! Danke für den Hinweis.
Dennoch: Die Tipps & Empfehlungen, die dem TE gegeben wurden, klangen deutlich pessimistischer, ganz nach dem Motto: Bloß zahlen, sonst kommt's ganz "dicke".
Dicke ist es meines Erachtens nicht gekommen, wenngleich es wirklich schade um die Zeit und den Aufwand ist.
durbanZA
21.07.2006, 06:30 Uhr
zu: Bußgeld -> Gerichtsverfahren
FeeJai, auf dieses Urteil wird sich niemand berufen können, da es durch ein Amtsgericht ausgesprochen wurde. Es ist nicht maßgeblich für die Urteile anderer Gerichte.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Nur Warnzeichen geben und weiterfahren
Links weiterfahren
Abbremsen und notfalls anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
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