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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern shaka
25.03.2006, 00:31 Uhr

Bitte helft mir ich hab angst

Also ich hab mein autoführerschein im juli 2004 gemacht.

Im Januar 2005 wurde ich denn mit meinem roller in eine mausefalle reingerufen und die haben dann festgestellt das meine bremse zuviel spiel hatte und der spiegel war auf der falschen seite. darauf hin hab ich im märz einen brief bekommen (unten ist der link dazu) mit 75€ strafe seit dem hab ich nix mehr gehört oder bekommen und nu iss 1 jahr vergangen meine probezeit endet vorraussichtlich in 3 monaten was passiet jetzt ... ?

hier hab ich diesen text gelesen :
Wann kommt die Anordnung zum Aufbauseminar?
Angenommen, man begeht einen Verkehrsverstoß, der zu einem Aufbauseminar führen würde. Dann wird zunächst der Bußgeldbescheid zugestellt. Die Aufforderung zur Teilnahme am Aufbauseminar wird in der Regel sehr viel später geschrieben, und je nachdem, wo der Verstoß begangen wurde, auch von einer anderen Behörde. Der »Nachschulungs-Brief« kann sich also mehrere Monate hinauszögern, hier setzt keine Verjährungsfrist ein. Wegen dieser ärgerlichen Verspätung sollte man sich nicht auf Aussagen zum Beispiel vom Polizeibeamten am Unfallort verlassen, wie »da kommt schon nichts...«, sondern sicherheitshalber etwas Kleingeld für das Seminar zurücklegen...


aber wie soll das weiter gehn ?
wenn die vorraussichtliche probezeit um ist dann kann ich mir doch nie sicher sein das ich die probezeit um hab


die links zu dem Brief:
http://sph-server.de/spandauonline/Bild.jpg

http://sph-server.de/spandauonline/Bild2.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
25.03.2006, 08:53 Uhr

zu: wegen Fehler vom Fahrlehrer duchgefallen, Einspruch?

Ich würde mir da keine allzugroßen Hoffnungen machen, die Aufforderung kommt ganz sicher noch nach. Wird wohl erst noch mit dem Punkteregister in Flensburg abgeglichen, und dann seperat zugestellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.03.2006, 12:31 Uhr

zu: Bitte helft mir ich hab angst

Meiner Meionung nach wird da nix kommen, da fast alle Zuwiderhandlungen gegen die StVZO, wie zB defekte Bremsen oder falsch angebrachte Spiegel B- Verstöße und damit nicht probezeitrelevant sind.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.03.2006, 12:56 Uhr

zu: Bitte helft mir ich hab angst

Das war nur ein Verstoß nach Katalog B.
Bremsen und Spiegel werden wegen Tateinheit als ein Verstoß gerechnet.
Also noch mindestens drei Monate absolut sauber bleiben und alles ist gut.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich bei diesen Verkehrszeichen einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-103

Darauf, dass

- Wintersport nur auf den Gehwegen stattfindet

- auf der Fahrbahn Wintersport betrieben wird

- auf der Fahrbahn Schnee- und Eisglätte herrscht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist