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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern verena13
01.04.2006, 13:40 Uhr

Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Was passiert, wenn vor 15 Monaten ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde und man nun mit dem Pkw innerorts (50 km/h) zu schnell, nämlich mit 24 km/h (abzgl. Toleranz), geblitzt wird?
Aktueller Kontostand in Flensburg: 3 Punkte.

Ist als Folge mit mehr als 50 EUR Bussgeld zu rechnen (11.3.4 BKAT)?

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01.04.2006, 17:11 Uhr

zu: Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Du bost raus aus der Probezeit? Oder noch nicht?
Wie auch immer, das Bußgeld kann (muß aber nicht) erhöht werden. Ein Fahrverbot droht nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern verena13
01.04.2006, 18:45 Uhr

zu: Geschwindigkeitsübertretung nach 1monatigem Fahrverbot

Danke für den Hinweis.

Nein, keine Probezeit. Wollte nur sichergehen, ob wirklich kein Fahrverbot droht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt

Geradeaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben